19-08-2013, 14:47
Achja, noch so als kleines Schmankerl obendrauf: Die Zahlungen, die die Staatsanwältin fordert liegen über der Höhe des bald zu titulierenden und vom Jugendamt akzeptieretn Unterhalts. Ich nehme jetzt einfach mal irgendwelche Zahlen aus dem Stehgreif:
Wenn der Titel auf 300€ gesetzt wird und das Jugendamt damit einverstanden ist verlangt die Staatsanwältin unabhängig von der Höhe des Titels daß ich ein Jahr lang 420€ zahle. Ansonsten gibts ein Verfahren. Auch diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich.
Wenn der Titel auf 300€ gesetzt wird und das Jugendamt damit einverstanden ist verlangt die Staatsanwältin unabhängig von der Höhe des Titels daß ich ein Jahr lang 420€ zahle. Ansonsten gibts ein Verfahren. Auch diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich.