(12-08-2013, 15:52)Heisenberg schrieb: Ich frage mich gerade außerdem ob ich innerhalb dieses Jahres den gewünschten großen Reisepass weiterhin nicht ausgehändigt bekomme.Hast du den überhaupt beantragt?
Mir kommt es so vor also ob du mit ziemlich vielen Mutmaßungen drangehst.
Übrigens, wenn das stimmt...
(12-08-2013, 15:52)Heisenberg schrieb: Post #8
Ich hatte Akteneinsicht. Darin steht daß absolut nichts auf einen vorsetzlichen Vorstoß meinerseits hindeutet.
...
Der Witz dabei: Das angebliche von mir zu erzielende mögliche Einkommen lag laut denen im Bereich zwischen 800-950€, d.h. selbst mit diesem fiktiven Einkommen wäre ich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen. Muss man das verstehen?
... also "kein Vorsatz" [den wollen sie bei einer Vernehmung aus dir raus geplappert kriegen] und tatsächliches "Einkommen unter Selbstbehalt", (und zusätzlich der KU für den Zeitraum, von wem auch immer bezahlt wurde) dann wird es wohl keine Verurteilung nach §170 geben können, bzw. dann blufft der StA einfach um das Verfahren per Einstellung nach §153 StPO wegen "geringer Schuld" vom Tisch zu kriegen. Viel bequemer für ihn als eine echte Beweisführung in eienr Hauptverhandlung...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #