24-07-2013, 18:15
Das kommt drauf an. Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Forderung, also rückwirkend fällig. Eine Leistungsfähigkeit deinerseits unterstellt, hätte man dir nach "Verurteilung" rückwirkend in die Tasche gegriffen zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten. Das Vorgehen kann also durchaus sinnvoll sein, wenn du offiziell zur Zahlung aufgefordert wurdest.