15-06-2013, 21:00
Zumindest grob in Stichpunkten. Und ich wundere mich immer wieder über die Hausdurchsuchungen
bei einem Unterhaltspflichtigen; wir reden da von keinem Straftäter sondern von jemandem der
eine zivilrechtliche Forderung begleichen soll und der Gläubiger; im Gegensatz z.B. eines Vermieters,
die bewaffnete Staatsmacht zur Verfügung gestellt bekommt.
Also ich habe nix mehr zu Hause rumliegen........
bei einem Unterhaltspflichtigen; wir reden da von keinem Straftäter sondern von jemandem der
eine zivilrechtliche Forderung begleichen soll und der Gläubiger; im Gegensatz z.B. eines Vermieters,
die bewaffnete Staatsmacht zur Verfügung gestellt bekommt.
Also ich habe nix mehr zu Hause rumliegen........