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WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
#25
Nein - es zählt, was tatsächlich gezahlt wird. Die Berechtigte hat das Recht, einen Titel einzufordern, aber Dritte ohne Auftrag nicht. Aber ob sich vielleicht doch noch was in krummen Ausführungsbestimmungen zum SGB befindet, weiss ich nicht.
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RE: WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2) - von p__ - 27-09-2012, 23:10

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