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KU, Einkommen der KM wesentlich höher...
#1
Moin.

Problemstellung:
- Vater unterhaltspflichtig, tituliert
- Mutter betreuend, Beistand

Vater aufgrund KU und Umgangskosten bedürftig.
Mutter erwirtschaftet erheblich höheres Einkommen (Faktor >3).

Wie vorgehen, um Mutter am Barunterhalt zu beteiligen?
Ist der von der Mutter beauftragte Beistand auf Hinweis zu 'ergebnisoffenen' Ermittlungen verpflichtet, welche Auskunftsansprüche
hat der Vater gegen Mutter bzw Beistand?

(Betrifft mich nicht, ich frage für einen Freund)
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#2
Solange es den Titel gibt, muss er den bedienen.
Folglich -> Abänderungsklage
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#3
Gute Hinweise geben entsprechende Gerichtsurteile. Zum Beispiel das hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=93
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#4
(18-09-2012, 12:42)Skipper schrieb: Moin.

Problemstellung:
- Vater unterhaltspflichtig, tituliert
- Mutter betreuend, Beistand

Vater aufgrund KU und Umgangskosten bedürftig.
Mutter erwirtschaftet erheblich höheres Einkommen (Faktor >3).

Wie vorgehen, um Mutter am Barunterhalt zu beteiligen?
Ist der von der Mutter beauftragte Beistand auf Hinweis zu 'ergebnisoffenen' Ermittlungen verpflichtet, welche Auskunftsansprüche
hat der Vater gegen Mutter bzw Beistand?

(Betrifft mich nicht, ich frage für einen Freund)
*lach*

bei begründeter Annahme, dass die KM als "anderer unterhaltspflichtiger Verwandter" i.S.d. § 1603 II 3 BGB leistungsfähig ist, ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu gefährden, besteht jedenfall ein Anspruch auf Offenlegung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Tut sie das nach Aufforderung nicht, muss Auskunftsklage geführt werden.
Die ist bei rechtshängigen Unterhaltsverfahren mit diesem zu verbinden (in diesem Verfahren zu stellen).

m.Wissens nach ist ansonsten eine isolierte Auskunftsklage möglich.
Man kann den Anspruch auch im Wege einer Stufenklage geltend machen.
Ich sehe darin aber keinen Vorteil.
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#5
Annahme ist berechtigt und kann begründetdargelegt werfren da Mutter selbstständige :. Ärztin !!!
Frage.. die Beistandschaft schlägt nach Unterredung / Telefon .. vor.. statischer Titel mit!!! " Kindesuntehalt staisch bis 18 Jahre 272€ .. und mit der Option wenn nich zahlungsfähig, dies kurzfristig auszusetzten .... das Kind ist jetzt 6 Jahre ALLES NUR MÜNDLICH AM telefon erörtert
Frage soll man solch einenDeal abschliessen und wenn wie ?? vorm Notar oder JA
x
Frage ..gehen solche Titel Und oder Urkunden ??
Wozu ist die Beistandschaft denn eigentlich verpflichtet .. wenn sie dem Unterhaltspflichtigen Elternteil das existenzminimum nimmt??..und besseren Wissens ?? dem anderen besserverdienendem Elternteil das Einkommen nachzufragen oder anzurechnen ?

Gruß
Jona
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#6
Versuch mal den Einsatz des Spellingcheckers, den fast jeder Browser an Bord hat - Dein Posting ist recht schwer lesbar.

Die Beistandschaft versucht immer, einen Titel zu erwirken, die interessieren sich nicht für die tatsächliche Rechtslage und sich auch in der Praxis nicht verpflichtet, sich nach Recht oder gar Verstand zu richten. Sollte die Mutter wirklich ein Vielfaches von dir verdienen, so darfst du auf keinen Fall einen Titel unterzeichnen, sondern lässt es auf die Klage ankommen, die der Beistand dann starten wird. Dort bringst du deine Indizien für das hohe Einkommen der Mutter und forderst, dass das Gericht sie zur Auskunft verpflichtet. Genauergesagt machst das nicht du, sondern dein Anwalt, denn leider herrscht Anwaltspflicht.
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#7
hattest Du denn schon Auskunft über Deine Einkommensverhältnisse gegeben?
Als man mich das letzte Mal dazu aufgefordert hatte, habe ich geantwortet, dass auch die KM mit Blick auf 1603 II 3 auskunftspflichtig sei und ich bereit wäre, Zug um Zug Auskunft zu erteilen.

Aber:
"Ihre Mandantin fängt an!"

Danach habe ich (schon seit vielen Monaten) nichts mehr von der Sache gehört. Statt dessen versucht man offensichtlich Einblick in die Ermittlungen der StA zu erhalten.
Das kostet nix.
Und Frau Staatsanwältin spielt gerne mit!

(Ich auch!) Big Grin
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#8
Frage .... die Beistandschaft hat mr jetzt ein Utlimatum geschickt ich solle bis zum 5 Okt. den TITEL UNTERSCHREIBEN ..
Kann ich den Zeitraum nicht verlängern lassen .. um mich besser Anwaltlich und notariell zu INFORMIEREN!
Ich zahle ja den DDT Unterhalt, auch vorher schon ohne Probleme .. das Urteil steht bei 202 und ich hab dies eh immer selbst angeglichen also warum jetzt diese Eile !!
Da ich beruftätig bin und tagsüber nicht viel Zeit habe,mich in dieser Materie nicht auskenne, mich einarbeiten muss etc. Mn Anwalt auch nie so schnell erreichbar ist !!!
und wegen der Ungleichbehandlung , siehe Mutter verdient das ca. 10 fache meines Einkommens Zahnärztin .. gegen mich Kleinunternehmer verdient! ich hab nicht einmal Geld für eine Rücklage in dei Alterssicherung !!
aber HartzIV will ich nicht !!
Kann ich das Verfahren herauszögern oder ist es velleicht sogar sinnvoll sich unter diversen Vorraussetzungen von der Beistandschaft verklagen zu lassen ??
Jona
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#9
Beim zehnfachen Einkommen der Mutter keinesfalls einen Titel unterschreiben. Die Gegenseite klagen lassen, wenn sie es tut. Du brauchst allerdings einen Anwalt. Der ist leider Pflicht. Geh nicht zu einem Notar, geh zu einem Anwalt.
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#10
warum Kommt hier nichts .. hat hier keiner Ahnung oder wenigstens nen Ratschlag??
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#11
Wofür hältst du denn das hier?
(25-09-2012, 18:08)p schrieb: Beim zehnfachen Einkommen der Mutter keinesfalls einen Titel unterschreiben. Die Gegenseite klagen lassen, wenn sie es tut. Du brauchst allerdings einen Anwalt. Der ist leider Pflicht. Geh nicht zu einem Notar, geh zu einem Anwalt.

Steht genau zwischen deinen Beiträgen und sollte eigentlich gefunden werden können.
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#12
Dir wurde doch schon der einzig vernünftige Ratschlag gegeben: Unterschreibe den Titel NICHT, warte auf die vermutlich folgende Klage, lege dann deine wirtschaftlichen Verhältnisse dar und gib an, dass die Kindesmutter ein vielfaches von dir verdient. Mehr gibt es dazu aktuell nicht zu sagen.
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