26-09-2012, 23:46
(26-09-2012, 22:51)PolyTrauma schrieb: So, jetzt habe ich Feierabend.Grund-Schema zur Leistungsberechnung nach SGB II
Zur Idee:
Ab zur ARGE, Aufstockung beantragen. Tochter 14 Tage/Monat in die Bedarfsgemeinschaft und zusätzlich KU auf die Bedarfsseite setzen.
(...)
mit typischen Positionen für 'Single'-Trennungsvater/mutter mit Einkommen:
1. Bedarfsermittlung
Regelbedarfe der Stufen 1 bis 6 für die Mitglieder der BG je nach Alter und Einkommen (Beispiel):
Regelbedarf Vater, 30/30 Tage
+ Regelbedarf Kind(er), anteilig für Umgangstage/Monat
+ Mehrbedarfe (hierunter fallen Umgangsfahrtkosten)
+ Kosten der Unterkunft warm (KdU), ohne Strom (stark ortsabhängig)
= Bedarf
2. Einkommensberechnung
Einkommen (§ 11 SGB II) abzüglich Absetzbeträge (§ 11b SGB II):
Einkommen
- Standardabgaben(Steuern usw.)
= Einkommen netto
- Grundfreibetrag min. 100€ oder höher soweit nachgewiesen
- Erwerbstätigenfreibeträge der Stufe 1 bis 3 (bezogen auf das Brutto)
- titulierter KU
= anrechenbares Einkommen
3. Leistungsberechnung
Bedarf
- anr. Einkommen
= Leistung, 'Aufstockung', wenn Wert > 0
4. Ergebnis
Mittelzufluß (Nettogehalt + Aufstockung)
- Abfluß (KdU + Strom + Umgangsfahrtkosten + KU)
= verfügbare Mittel
Noch Fragen?