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WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
#8
(26-09-2012, 22:51)PolyTrauma schrieb: So, jetzt habe ich Feierabend.

Zur Idee:

Ab zur ARGE, Aufstockung beantragen. Tochter 14 Tage/Monat in die Bedarfsgemeinschaft und zusätzlich KU auf die Bedarfsseite setzen.

(...)
Grund-Schema zur Leistungsberechnung nach SGB II
mit typischen Positionen für 'Single'-Trennungsvater/mutter mit Einkommen:

1. Bedarfsermittlung
Regelbedarfe der Stufen 1 bis 6 für die Mitglieder der BG je nach Alter und Einkommen (Beispiel):
Regelbedarf Vater, 30/30 Tage
+ Regelbedarf Kind(er), anteilig für Umgangstage/Monat
+ Mehrbedarfe (hierunter fallen Umgangsfahrtkosten)
+ Kosten der Unterkunft warm (KdU), ohne Strom (stark ortsabhängig)
= Bedarf

2. Einkommensberechnung
Einkommen (§ 11 SGB II) abzüglich Absetzbeträge (§ 11b SGB II):
Einkommen
- Standardabgaben(Steuern usw.)
= Einkommen netto
- Grundfreibetrag min. 100€ oder höher soweit nachgewiesen
- Erwerbstätigenfreibeträge der Stufe 1 bis 3 (bezogen auf das Brutto)
- titulierter KU
= anrechenbares Einkommen

3. Leistungsberechnung
Bedarf
- anr. Einkommen
= Leistung, 'Aufstockung', wenn Wert > 0

4. Ergebnis
Mittelzufluß (Nettogehalt + Aufstockung)
- Abfluß (KdU + Strom + Umgangsfahrtkosten + KU)
= verfügbare Mittel

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Nachrichten in diesem Thema
RE: WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2) - von Skipper - 26-09-2012, 23:46

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