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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#59
Sorry.
Ich bin von dynamischem KU und vom aktuellen gesetzlichen Mindest-KU ausgegangen. Den niedrigeren fest geurteilten KU habe ich bereits berücksichtigt.

Brutto/Netto, was denn nun?

Bei einem Brutto von 1050 € liegt Dein Netto bei 816 €.
Bei einem Netto von 950 € liegt Dein Brutto bei etwa 1260 €.

Wie schon gesagt: Die Aufstockung 'atmet' gegengleich mit Deinem Gehalt mit. Die Höhe des KU ist auch unbedeutend, da sich dieser wie ein durchlaufender Posten verhält.

Aber egal.
Mir ging und geht es darum zu zeigen, daß Pflichtige durchaus eine wirtschaftliche, wenn auch enge Perspektive haben können.
.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Skipper - 13-08-2012, 11:22

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