18-07-2012, 12:19
Zitat:Wenn deine Anfrage bei mir landen würde (ohne Eingangsbestätigung), wäre die aber ganz schnell in Ablage P.
Und wenn was kommt, dann sicherlich nicht bis zum nächsten avisierten Termin vor Gericht - befürchte ich.
Naja, soll mir egal sein. Ich kann nachweisen, dass ich mich bemüht habe. Mehr muss ich bei Gericht nächsten Monat nicht vorlegen.