13-07-2012, 07:21
IPAD schrieb:Wie formuliere ich einen Vergleich, welcher dann etwaige Pfändungen ausschließen könnte ?
das Recht ist nicht verhandelbar - die Interessen der Parteien schon.
Und daran muss sich das Gericht auch orientieren!
Das Formulieren kannst Du getrost dem Gericht überlassen.
Du musst nur zu Protokoll geben, worauf es Dir ankommt.
Und den Vergleich würde ich mir nach Zur-Verfügung-Stellung eines Entwurfs zu genehmigen vorbehalten.