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Unterhaltsverhandlung von Heute
#6
(12-07-2012, 14:47)beppo schrieb: Auf keinen Fall einen Vergleich!

Wenn die Richterin meint, dich zu Mindest-KU verurteilen zu müssen, dann soll sie das tun.
Warum sollst du ihr auch noch die Arbeit abnehmen, das zu begründen.
Gerade vor dem Hintergrund der 3 aktuellen BVerfG Beschlüsse hat sie damit richtig arbeit.
Da darf sie dann auch gerne reinschreiben, dass du den KU vom ALG2 bezahlen sollst.
Um deinen KU beim JC absetzen zu können, brauchst du ja nicht nur den Nachweis der Zahlung, sondern auch einen Titel, den du ja offenbar zur Zeit nicht hast.
Wenn du jetzt eine Vorabzahlung leistest, würde dir als Beweis angelastet, dass du ja bezahlen kannst, wenn nur der Druck hoch genug.
Ansonsten kann die Richterin oder die Exenratte dir das Geld ja vorstrecken.

Wenn sie dich zu KU verurteilt, kannst du ja immer noch zum JC rennen. Das geht aber die RAtte und Richterin nichts an.
Jetzt bloß nicht klein beigeben.
Du hast schon gut angefangen.

Ja, ich denke ich hab wirklich schon gut angefangen. Ich geh jetzt zum Jobcenter und erkläre denen, wie`s ist. Einen KU-Titel habe ich im Übrigen sehr wohl, aber deutlich höher als der Mindestunterhalt.

Mein Anwalt war im SGBII leider nicht so informiert und selbst überrascht. Wir mussten die Verhandlung unterbrechen, damit ich ihm dies erkläre. Ein Negativpunkt für ihn, aber den Rest hat er sehr gut gemacht. Auch ist er bereit mir (falls die Richterin VKH nicht gewährt - noch wollte sie hier nicht entscheiden), mit seinen Kosten entgegenzukommen. Zudem stufte er die Verhandlung als TOP-Ten der Unmöglichkeiten in seinen Gerichtserfahrungen ein.

Wer hat noch Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ?

Achso, man wollte mich noch dazu zwingen, meine Selbständigkeit an den Nagel zu hängen und einen normalen Job zu suchen. Ich hab jetzt Statistiken vom Zentralverband des Handwerks bekommen, dass ich bei den durchschnittlichen Löhnen noch schlechter darstände und derzeit so gut wie keine Jobs angeboten werden. Das geht jetzt schon mal noch als Nachtrag ans Gericht.

Noch irgendwelche Vorschläge ??
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