12-07-2012, 14:45
Da hätt ich vielleicht anders reagiert!?
ICH: Liebe Ex-Anwältin! Ihr Gesinnung ist mir schon länger bekannt, und dass Sie auf das BGB scheissen nunmehr auch! Darf ich jetzt bitte ausreden? Vielen Dank!
(12-07-2012, 13:37)IPAD schrieb: Ex-Anwältin: Sie können doch Leistungen nach SGBII beantragen, mir ist es "scheissegal" wo der Unterhalt herkommt.
ICH: Liebe Ex-Anwältin! Ihr Gesinnung ist mir schon länger bekannt, und dass Sie auf das BGB scheissen nunmehr auch! Darf ich jetzt bitte ausreden? Vielen Dank!