31-05-2012, 20:28
(31-05-2012, 20:03)p schrieb: Wenn kein Titel (also auch kein Urteil) über deine Unterhaltspflicht existierte und auch sonst keine Vereinbarung, kann der nicht plötzlich hervorhüpfen.Genau das habe ich auch nicht verstanden.
Ich kann mir vorstellen, dass allgemein ein Mißverständnis darüber existiert, ob Unterhaltsvorschusszahlungen zurückgezahlt werden müssen, obwohl gar kein Titel existiert.
Versucht da eine Behörde einfach mal so eben, etwas einzutreiben, was grundsätzlich gar nicht geht?