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Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt
#20
Hier noch ein interessanter Link zum Thema Europäischer Vollstreckungstitel:

Vollstreckung in EU- Ausland

ein wichtiges Zitat:
Die Zwangsvollstreckung aus einem Europäischen Vollstreckungstitel bestimmt sich nach dem Recht des ausländischen Vollstreckungsstaates.


Somit hat man neben den üblichen Schwierigkeiten im Ausland zu vollstrecken, wenigstens die Gewissheit, dass keine "Nacktpfändung" wie in Deutschland vorgenommen werden kann - d.h., nach meiner Auffassung gelten mind. die Pfändungsfreigrenzen des jeweiligen Landes (Obwohl diese teilweise niedriger sind, als hierzulande...). Außerdem wird man dort nicht als Schwerverbrecher behandelt und mit Knast bedroht.

Man sollte sich also nicht so verrückt machen, da die Vergangenheit oft gezeigt hat, dass zwischen der deutschen Theorie und der ausländischen Praxis Welten liegen können.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Nachrichten in diesem Thema
Rollentausch - von Gast1 - 18-12-2008, 09:26
RE: Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt - von ali mente - 18-12-2008, 12:21
Noch eine Wahrsagerei - von Al Bundy - 20-12-2008, 06:28

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