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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#52
(29-05-2012, 19:45)blue schrieb: Zitat aus dem Referentenentwurf:

Es läge nicht im Interesse des Kindes, wenn man dem biologischen Vater den Umgang mit ihm nur um den Preis ermöglichen wurde, dass es seinen bisherigen rechtlichen Vater verliert - mag dieser sich im Einzellfall gegebenfalls auch auf eine "Zahlvaterrolle" beschränken.

Häufig wird auch seit Neuestem das "Interesse" des Kindes genannt.
Schön wärs, wenn endlich das "Interesse des Kindes" vor das unsäglich mißbrauchte "Kindeswohl" träte.

Mir scheint jedoch hier dreht es sich mehr um das heftige Interesse klammer Sozialkassen, dass in jedem Falle die "Zahlvaterrolle" klar justiert bleibt.Dodgy
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 30-05-2012, 00:12

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