Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bundesverfassungsgericht verhandelt über leiblichen, nicht rechtlichen Vater
#1
Wieder mal ein Vater beim Bundesverfassungsgericht.

Mutter hat nach Geburt neuen Partner, der auch gleich die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt - der leibliche Vater ist deshalb draussen vor der Tür. Diese Praxis der kalten Zwangsadoption haben wir hier im Forum schon immer kritisiert. In den sechs oder sieben unterschiedlichen Väterstufen, in die uns das deutsche Familienrecht hineinzwingt sind diese leiblichen aber nicht rechtlichen Väter ziemlich weit unten.

Und das ging jetzt zum BVerfG hoch. Für die liebe, kindeswohlorientierte Mutti ist es Kind Nr. 6, es gibt vier verschiedene Väter, zu allen wird der Umgang blockiert, die Mutter ist langjährige Sozialleistungskassiererin. "Rechtlich unerheblich" heisst es. Jaja, schon klar, nichts anderes ist zu erwarten. Aber der Vater, der von vornherein per Gesetz unerheblich.

https://www.rtl.de/cms/papa-will-rechtli...9dcd7.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...ternrecht/
Zitieren
#2
Zum Kotzen. Schlicht und einfach. Subtil, auch aufzeigend und auch mit deutlichen Worten, sensibilisiere ich meinen 13-jährigen schon mal auf solche Mullen. Ist mir eh ein Rätsel, wieso Kerle so was kacheln. Eklig.

1. Fall: Kumpel, verheiratet. Verliebt. 1. Kind aus geschiedener Ehe der Frau. 2. Kind von ihm. Dann 3. Kind. Frau sagt: "Ist von Dir." Plötzlich meldet sich jemand bei ihm. "Nö nö. Deine Alte ist mit mir fremd gegangen. Das Kind ist von mir." Kumpel hat rechtliche Vaterschaft. Er hat sich dann mit dem Typen getroffen und unter Männern haben die dann auch Umgänge ausgemacht. Die Alte hat sich zwischenzeitlich zum wiederholten Male in der Klapse angemeldet. Weil "Ihr (!) geht es ja so schlecht." Teure Sache. Der Beitragszahler hat´s ja.
Wem´s schlecht geht, ist mein Kumpel. Seit Jahren. Die Nummer ist 4 Jahre her. Jetzt hat er endlich die Schnauze voll. Trennung ist aktuell da. Das wird lustig. Der verdient eine Menge Geld. Ich warte täglich auf einen Anruf....

2. Fall: Bekannter bekommt Sohn kaum zu sehen. Die Alte hat ca. 6 Kinder von ca. 6 Männern. Sozialhilfe. Garstig Vieh. Chronische Lügnerin. Dann rannte sie auch noch zum Jugendamt. Wegen Unterhalt sowieso. Aber auch, wegen erfundener Vorwürfe. Er hatte den Sohn mal im Dorf getroffen und ihm dessen Pferdewiese gezeigt. Danach hieß es , er habe ihn im Kofferraum eingesperrt und dazu gezwungen. Böser Brief vom JA. Böse Antwort von mir. Ruhe.
In der Folge geht er her und macht nach ca 6 Jahren eine Vaterschaftsfeststellungsklage. Hat er durch bekommen. Kind ist nicht von ihm. Unterhalt ist nicht mehr fällig. Sie wird einen anderen gefunden haben. Hat nichts mit obigem Fall zu tun, nur mit dem Typus. Auch Sozialhilfempfängerin. Mit Pferden, Cabrio und Urlaub.

Wie ich diese Schalampen hasse. Und die mich. Das strahlst du irgendwann aus. Ich bin stolz drauf. Für Jeden, der sich in mein Büro verirrt, greife ich mit Vergnügen in die Tasten. Meine Art, sich daran abzuarbeiten. Im Rahmen des Möglichen allerdings....

Ich sehne mittlerweile den Tag herbei, an dem der Haushalt dieses Drecksladens kollabiert.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren
#3
Tja, für die Mutter incl. automatischem Sorgerecht reicht der Satz im BGB §1591, "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat". Und dann folgt die Vaterschaft in all ihren glorreichen gesetzlichen Abstufungen seitenweise in §1592, § 1593, § 1594 , § 1595, § 1596, § 1597, § 1597a, § 1598, § 1598a, § 1599, § 1600, § 1600a, § 1600b, § 1600c bis schliesslich § 1600d "Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft".

Da ist es, das ganze Elend. Und das in Zeiten sehr leichter, schneller und billiger Abstammungsuntersuchungen. Einen Satz BGB §1592, "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat" werd ich aber nicht erleben.

Und wer nun damit ankommt, Vaterschaft wäre ja nicht nur eine biologisch Sache: Gut, wenn es so sei, dann aber aber Mutterschaft auch nicht.
Zitieren
#4
Ach ja, wie ich immer wieder lachen muss, wenn solche Mitteilungen durch die Presse geistern... Big Grin
Bin mal gespannt, wenn in ein paar Monaten ein Urteil zu lesen sein wird.
Essentielle Veränderungen bzw. Verbesserungen erwarte ich jedoch nicht....
Ich hab die ganze Scheiße ja im Jahr 2013/14 mitgemacht und inzwischen betrachte ich das Alles einfach nur noch mit einer sehr großen Gelassenheit.
Zitieren
#5
Ich hab mir jetzt mal die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema zu Gemüte geführt.
Oha, das sind ja mal ganz neue Töne....

https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rec...023-26.pdf
Zitieren
#6
Es gab noch mehr Stellungnahmen. Die der BRAK zeigt die vor allem die katastrophale bisherige Lage, an der das BVerfG übrigens kräftig mitgewirkt hat. Es ist zu 90% ein Rückblick. Zum Beispiel auf den miesen Juristenwitz, dem leiblichen Vater alle Beweislast aufzuerlegen und ihm gleichzeitig jede Möglichkeit dazu zu nehmen, zum Beispiel mittels dem Verbot eines Vaterschaftstests.
Zitieren
#7
Hier übrigens die vom Vafk: https://vaeteraufbruch.de/news/aktuelle-...anfechtung
Zitieren
#8
In meinem Fall führt der rechtliche Vater auch keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind.
Der wohnt inzwischen 800 Kilometer entfernt, da sind maximal sporadische Besuche anzunehmen.
Wenn überhaupt...
Aber letzten Endes ist der Zug für mich abgefahren.
Zitieren
#9
Als ob die 6-fach-Gebährende mit dem x-ten Sexualpartner, von dem sie wahrscheinlich auch noch ein Kind als Trophäe ableiten wird, überhaupt eine sozial-familiäre-harmonische Beziehung über die Bettkante hinaus, führen würde. Das sind asoziale "Haushalte" zwischen Play-Station, TV und Kiste mit wöchentlichem Termin beim JC.

Deshalb schreibt der djb ja schon mal vorsorglich (s. Artikel) dass die familiären Umstände "rechtlich unerheblich" seien. Ich bin überzeugt, dass das BVerfGE zu einem Schluß kommen wird a la "Zwar können wir verstehen, bla bla, aber vor dem Hintergrund, dass bla bla.... ist das hier leider abzuweisen."

Alles Andere würde mich wundern.

Interessant werden die ersten Verfahren, wenn sich die 17 anderen "Geschlechter" wegen irgendwas vor Gericht treffen und nach 5 Minuten Du rein gar nichts mehr kapierst und aber Angst haben musst, nach jeder Form einer Regelung, als böser diskriminierender Mensch Deines Amtes enthoben zu werden. Ich lach mich bei dieser Vorstellung schon jetzt schlapp.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren
#10
Auch witzig, hinsichtlich des neu zu installierenden Partners der Mutter sind die sozial-Familiären Zustände höchst wichtig und gemäss BGB absolut entscheidend, damit der leibliche Vater von seinem Kind ferngehalten wird. Gleichzeitig sind die sozial-familiären Zustände ganz unerheblich, völlig irrelevant, wenn die Mutter sich darin als instabile, unfähige Betrügerin darstellt. Ahja, Herr Richter, wir verstehen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater lordsofmidnight 84 92.899 15-07-2014, 18:04
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste