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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#32
Aha, dann wäre es auch kein Problem, Vaterschaftstests und nachfolgend gerichtliche Vaterschaftsanerkennung zu verbieten.

Tauschen wir mal die Geschlechter aus: Mann schläft mit Frau, sie trennen sich, er heiratet eine andere. Frau will ihn zu Vaterschaftstest und -Anerkennung zwingen: Nada, weil nie eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind bestanden hat. Es darf doch nicht sein, dass das plötzlich ein "fremdes" Kind auftaucht.
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von p__ - 22-03-2012, 12:49

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