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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#81
Die Konstruktion von Begriffen wie "Kindeswohl" durch Juristen war immer schon lächerlich, ein trauriger Versuch Kinder und Familie für einen Gerichtssaal zuzuschneiden. Noch nie war er aber so lächerlich wie bei dieser Gesetzesänderung, weil er dort so herausragend an die Spitze gestellt wird.

Im Lichte dieser Spitze wird die Definitionshohlheit von "Kindeswohl" besonders gut sichtbar. Das ist wohl die grösste Leistung des neuen Gesetzes. Diese verquere Mischung aus kalter und warmer Adoption, verzweifeltem Versuch ein "Frau und Mann treiben es miteinander, Kind entsteht" irgendwie in eine künstliche Juristenkonstruktion einzupassen ist schon an sich lächerlich. Das alles auf eine erfundene, wandelbare und extrem subjektive Eigenerfindung eines "Kindeswohls" zu stellen - das ist schon eine Leistung für sich.

Die Rechnung für den Aufwand, die Sitzungen, die Druckwerke, die "Berater" dieses Gurkengesetzes gehört den Verantwortlichen präsentiert, nicht dem Steuerzahler. Zahlt für euren Müll selber. Ich tue es nicht.
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von p__ - 28-04-2013, 10:12

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