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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#12
(05-07-2011, 18:14)beppo schrieb: Wenn er dazu nicht bereit ist, hat er die Voraussetzungen für einen Volljährigentitel zu erfüllen:
Bedürftigkeit nachweisen.
Ausbildungserfolg nachweisen.
Einkommen der Mutter nachweisen.

Das liegt mir ja alles schon vor.
Deswegen sag ich ja: Der grundsätzliche Unterhaltsanspruch besteht!
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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Eifelaner - 05-07-2011, 18:22

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