Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#3
(05-07-2011, 14:14)beppo schrieb: Nein kannst du nicht.

Du musst den alten Titel zurück fordern oder zumindest einen Pfändungsverzicht.

Gut, und was ist mit der 2. von mir genannten Möglichkeit, eine Art "Aufstockung" des Titels?

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Eifelaner - 05-07-2011, 14:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.778 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku
  Notarielle Beurkundung nicht mehr kostenfrei? HeinrichH 2 3.551 21-03-2018, 13:47
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? Erdhöhnchen 3 2.905 10-03-2018, 10:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
Wink Notarielle Urkunde cappucino31 20 21.179 18-01-2013, 20:46
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste