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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
[quote='holterdipolter' pid='86779' dateline='1347786148']
Hallo,

Zitat:Bisher habe ich von dieser Seite aber nichts erhalten. Keine Aufforderung zu zahlen und auch keine Haftandrohung im Falle des Nichtszahlens.

Zitat:Erst danach würdest du vermutlich angeschrieben, die Strafe abzusitzen, oder evtl. dir angeboten werden, stattdessen nach Möglichkeit gemeinnützige Arbeit (evtl. in einen Altersheim) zu leisten.

Geht nur absitzen, da Tätigkeit in einem Altersheim für mich (Schwerbehindert mit psychischen Störungen) unzumutbar ist.

Zitat:wenn dein Anwalt sich nicht daran hält, steht er evtl. gar nicht hinter der Sache.

Nun das glaube ich nicht. Aber ich werde morgen noch mal telefonisch nachhaken.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 16-09-2012, 17:58

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