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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
"Uneinsichtigkeit bei einer seelischen Störung reicht aus."

Ja, das stimmt. Wenn es auf Grund einer psychischen Störung nicht möglich ist, das Unrecht der Tat einzusehen, ist keine Schuldfähigkeit mehr gegeben, und wenn einer nicht schuldfähig ist, darf er auch nicht bestraft werden. .... Habe mich vor langer Zeit auch mal mit der Thematik befasst. ... Der Knackpunkt wird die fachpsychologische Begutachtung sein. Ich denke mal, da wird dann die Reissleine gezogen, psychische Störung hin oder her. Die werden einfach nichts feststellen können. Dann geht das los mit Gutachten und Gegengutachten und am Ende entscheidet der Richter.
Ich finde den Ansatz auf jeden Fall ziemlich kreativ und von der Überlegung her ist alles richtig durchdacht. .... Vielleicht klappt es ja doch, also wenn du sogar Therapie gemacht hast und das hat immer noch nichts geholfen ... :-) Viel Erfolg
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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von zeitgenosse - 02-09-2014, 03:40

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