30-01-2011, 11:23
(30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb: Und letztendlich darf die Frage doch wohl erlaubt sein, warum die Allgemeinheit, d. h. die Steuerzahler, für jeden der Vierbierchenstecher deren Unterhaltspflichten zahlen sollen, wenn diese sich ins Ausland abgesetzt haben?
Das dürfte man fragen, wenn Väter ihre Elternpflichten überhaupt wahrnehmen dürften. Elternpflichten, wie sie unser Grundgesetz kurz und treffend vorschreibt: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Eine Flucht ins Ausland vor diesen Pflichten sehe ich so wie du als verfehlt an.