02-10-2010, 09:18
Moin,
entscheidend sind seine Erwerbsbemühungen.
Auch wenn es unsinnig erscheint, muss er sich immer wieder um eine besser bezahlte Stelle bemühen.
Es gilt die Regel von 20-30 Bewerbungen pro Monat.
Die Möglichkeiten eines Richters ihn am langen Arm verhungern zu lassen sind vielfältig.
Ob er an einen Richter gerät, der so etwas auch tut, oder an einen, der, im Hinblick auf eure Situation bereit ist, die Augen zu öffnen, ist Spekulation. In der Klage muss eure kommende Situation jedenfalls sehr plastisch beschrieben werden.
Das BVerfG hat jüngst auch gerade wieder dem erfinden von fiktiven Einkünften Grenzen gesetzt, die aber von den Gerichten gerne übersehen werden.
Sein Anwalt muss daher auch auf seine Arbeitsmarktchancen verweisen und ein Gutachten darüber fordern.
Da das recht teuer ist, und die Kosten kaum auf dein Männe abgewälzt werden können, ist der Richter vielleicht eher bereit, statt dessen Unterhalt neu zu verteilen.
Ggf. sollte er mit seiner Klage auch warten, bis euer Kind geboren ist, um dann nicht nochmal klagen zu müssen.
Zumindest sollte er, wenn er jetzt schon klagen will, die Verhandlung so lange raus zögern, bis das Kind da ist.
entscheidend sind seine Erwerbsbemühungen.
Auch wenn es unsinnig erscheint, muss er sich immer wieder um eine besser bezahlte Stelle bemühen.
Es gilt die Regel von 20-30 Bewerbungen pro Monat.
Die Möglichkeiten eines Richters ihn am langen Arm verhungern zu lassen sind vielfältig.
Ob er an einen Richter gerät, der so etwas auch tut, oder an einen, der, im Hinblick auf eure Situation bereit ist, die Augen zu öffnen, ist Spekulation. In der Klage muss eure kommende Situation jedenfalls sehr plastisch beschrieben werden.
Das BVerfG hat jüngst auch gerade wieder dem erfinden von fiktiven Einkünften Grenzen gesetzt, die aber von den Gerichten gerne übersehen werden.
Sein Anwalt muss daher auch auf seine Arbeitsmarktchancen verweisen und ein Gutachten darüber fordern.
Da das recht teuer ist, und die Kosten kaum auf dein Männe abgewälzt werden können, ist der Richter vielleicht eher bereit, statt dessen Unterhalt neu zu verteilen.
Ggf. sollte er mit seiner Klage auch warten, bis euer Kind geboren ist, um dann nicht nochmal klagen zu müssen.
Zumindest sollte er, wenn er jetzt schon klagen will, die Verhandlung so lange raus zögern, bis das Kind da ist.