14-09-2010, 17:23
Oh Mann,
was läuft hier? Über das Sorgerecht kann man nicht "vertraglich" verfügen. Eine Äußerung in Rage ist belanglos. Sollte sie das rauskramen, dann sicherlich nicht als das Zünglein an der Waage.
Mit Unterhalt hat das alles nichts zu tun. Es stimmt auch, dass es am besten ist, wenn ein Titel gar nicht in der Welt ist. Aber einseitig weniger zu zahlen ist bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite der schnellste Weg zu einem Titel. Also unbedingt eine beiderseitige Einigung herbeiführen, die nicht zulasten der Steuerzahler geht. Hört sich so an, als sei das nicht nötig.
Gruß
was läuft hier? Über das Sorgerecht kann man nicht "vertraglich" verfügen. Eine Äußerung in Rage ist belanglos. Sollte sie das rauskramen, dann sicherlich nicht als das Zünglein an der Waage.
Mit Unterhalt hat das alles nichts zu tun. Es stimmt auch, dass es am besten ist, wenn ein Titel gar nicht in der Welt ist. Aber einseitig weniger zu zahlen ist bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite der schnellste Weg zu einem Titel. Also unbedingt eine beiderseitige Einigung herbeiführen, die nicht zulasten der Steuerzahler geht. Hört sich so an, als sei das nicht nötig.
Gruß