16-01-2010, 11:30
Danke, ich habe von so was noch Null Ahnung, Deswegen noch ein paar Nachfragen:
Wieso Pfändungsrichter?
Sie hat doch einen Titel und kann damit direkt los laufen!
Und wenn ich ab Juni 2.000,- ALG 1 bekomme und weiterhin über 1.000,- KU bezahle, laufe ich dann nicht Gefahr, dass er mir dann das ganze ALG 1 für EU zusätzlich pfändet?
Das Ziel ist ja grade, dass er nur rund 1.350,- pfänden kann und damit primär den KU bedient!
Meine Älteste, voreheliche bekommt auch 420,- €, die sind aber nicht tituliert.
Soll ich das titulieren lassen, damit sie nicht unter den Tisch fällt?
Muss ich vorher irgendwas tun? Zum Gericht, zur Bank?
Wieso Pfändungsrichter?
Sie hat doch einen Titel und kann damit direkt los laufen!
Und wenn ich ab Juni 2.000,- ALG 1 bekomme und weiterhin über 1.000,- KU bezahle, laufe ich dann nicht Gefahr, dass er mir dann das ganze ALG 1 für EU zusätzlich pfändet?
Das Ziel ist ja grade, dass er nur rund 1.350,- pfänden kann und damit primär den KU bedient!
Meine Älteste, voreheliche bekommt auch 420,- €, die sind aber nicht tituliert.
Soll ich das titulieren lassen, damit sie nicht unter den Tisch fällt?
Muss ich vorher irgendwas tun? Zum Gericht, zur Bank?