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KU-Forderung - beppo - 14-01-2010

Moin, ich brauche auch mal n Rat.


ich habe mal wieder RAttendreck im Briefkasten.

Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.

Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.

Ein halbes Jahr später wurde mein älterer Sohn 12 und RAtte forderte entsprechend mehr KU.
Ich habe dem widersprochen, mit der Begründung, er müsse erst den EU-Titel raus geben, da dieser dann ja gesenkt werden müsse.

Nun fordert er das erneut, zusammen der Rechnung für seine Mahnung und, natürlich, die Erhöhung für 2010.

Wie gehe ich damit um?
Zumindest nach dem neuen FamG vom 1.9.2009, müsste ich ihn ja nun aussergerichtlich auffordern können, den EU-Titel ändern zu lassen.
Wie mache ich das, bei laufender OLG-Berufung.

Was antworte ich ihm? Tu ich das überhaupt?
Muss ich Gegenklage einreichen?

Hat das irgendeine Wirkung, wenn ich ihm schreibe, dass ich zahle, sobald der EU-Titel geändert ist?
Er hat mich ja schon in Verzug gesetzt, wie mache ich das bei ihm?

Gruss Beppo


RE: KU-Forderung - blue - 14-01-2010

Meiner Meinung nach gilt §705 ZPO.

Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.

Existiert eine einstweilige Anordnung?


RE: KU-Forderung - beppo - 14-01-2010

Häh?

Was will uns der Künstler damit sagen?

Es gibt ein Scheidungsurteil mit Unterhaltszahlungen, welches vorläufig vollstreckbar ist und von mir auch bedient wird.

Dagegen hat Madame Berufung wegen mehr EU eingelegt.
Darauf warten wir jetzt seit 15 Monaten.

Und nun fordert er auch noch mehr KU.


RE: KU-Forderung - blue - 14-01-2010

(14-01-2010, 14:30)beppo schrieb: welches vorläufig vollstreckbar ist
Das hattest Du nicht geschrieben. Wink


RE: KU-Forderung - beppo - 14-01-2010

OK, das OLG Verfahren geht ja nur um EU, nur es hält mich eben davon ab, sofort ne Gegenklage auf EU-Senkung einzureichen oder geht das trotzdem?

Muss ich erst den erhöhten KU zahlen, bevor ich EU-Senkung erklagen kann?
Gibt es einen anderen Weg, die KU-Erhöhung zu verzögern, bis der n-EU gesenkt wird?
Vor allem die Rückwirkende.


RE: KU-Forderung - blue - 14-01-2010

(14-01-2010, 15:00)beppo schrieb: OK, das OLG Verfahren geht ja nur um EU, nur es hält mich eben davon ab, sofort ne Gegenklage auf EU-Senkung einzureichen oder geht das trotzdem?
Ich würde nun selbst Beschwerde beim OLG einlegen, den EU zu senken. Habt ihr nach 15 Monaten nicht mal beim OLG angefragt, wann endlich entschieden werden soll?
(14-01-2010, 15:00)beppo schrieb: Muss ich erst den erhöhten KU zahlen, bevor ich EU-Senkung erklagen kann?
Bevor die Gegenseite wieder klagt, und wahrscheinlich auch gewinnt, wirst Du wohl nicht daran vorbeikommen.


RE: KU-Forderung - p__ - 14-01-2010

Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt landen zwar als Parameter oder Ergebnisse in einer Rechnung, aber sie gegenseitig in eine Bedingungsbeziehung stellen geht nicht. Das bedeutet, du musst die Kindesunterhaltssache getrennt von der Ehegattenunterhaltssache bearbeiten und beantworten. Fordert er mehr Kindesunterhalt und sinkt dadurch der Ehegattenunterhalt, dann musst du deswegen wieder vor Gericht, wenn sie die Senkung verweigert. Dank dem Titelfetischismus bei Unterhaltssachen bedeutet jede Veränderung immer eine Klage, wenn irgendeiner keine Lust hat, das Hirn einzuschalten.

Nebenbei ist das ein Ganze völlig vertrottelt von der Ex. Je mehr des Unterhalts auf Ehegattenunterhalt verschoben ist, desto mehr Steuern sparst du und desto mehr kann sie kassieren. Die Dame schiesst sich ins eigene Knie, offenbar mit dem Klammerbeutel gepudert. Oder der Anwalt hat sie bequatscht. Der gewinnt ja immer und Streitwerte zu generieren ist das Einzige, woran dieser Berufsstand Interesse hat.


RE: KU-Forderung - beppo - 14-01-2010

Danke,

kann ich denn, trotz laufendem EU-Verfahren vor dem OLG auf eine Senkung des EU klagen?


RE: KU-Forderung - p__ - 14-01-2010

(14-01-2010, 15:26)beppo schrieb: kann ich denn, trotz laufendem EU-Verfahren vor dem OLG auf eine Senkung des EU klagen?

Ja, da nun neue Tatsachen und Veränderungen vorliegen, die eine Änderung des EU zur Folge haben. Bei der OLG-Klage gehts ja auch um die Vergangenheit, oder? Die ist damit ebenfalls nicht vom Tisch. Im Gegenteil, schick mal eine Untätigkeitsbeschwerde hin. Berufe dich auf Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 13 EMRK und dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 3.


RE: KU-Forderung - blue - 14-01-2010

(14-01-2010, 15:18)p schrieb: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt landen zwar als Parameter oder Ergebnisse in einer Rechnung, aber sie gegenseitig in eine Bedingungsbeziehung stellen geht nicht.
Ich erinnere mich an meine ähnlich blöde Situation. Dynamischer KU und statischer zeitlich befristeter BU in einer notariellen Urkunde. KU um 13 % gestiegen. Angry
Hätte somit Abänderungsklage wegen BU machen müssen. Wäre aber teurer gekommen, als die paar Monate noch den alten BU zu zahlen.
Wenn mit Gegenseite nix verhandelbar ist und nicht einsieht, darf man sich in D blöd klagen. Vor allen Dingen, wo doch jetzt fast jährlich der KU um mehr als 10 % steigt. 2011 ja wieder.
Richterinnen und Anwältinnen freut das natürlich ungemein. Angry


RE: KU-Forderung - beppo - 14-01-2010

Das Blöde ist, dass mir eine EU-Klage zu früh kommt.
Ich zwar schon freigestellt und habe deswegen keine erhöhten Fahrt- und Wohnkosten mehr, habe aber noch meine vollen Bezüge.

Daher könnte durchaus meine Leistungsfähigkeit höher festgestellt werden.


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Tach,

noch ma ne Frage:

Ich werde bald arbeitslos sein.
Meine ALG 1 Zahlung wird aber mit ca. 2.000,- € deutlich niedriger ausfallen, als mein Unterhaltstitel über 2.700,-€.

Was passiert, wenn mein Konto leer ist und ich die Zahlung verweigere oder zumindest auf Mindest-KU reduziere?

Wie weit kann mein ALG1 gepfändet werden?
Da meine Ex dann vermutlich schnellstens einen Job suchen muss, müsste ich dann doch eigentlich mit dieser Begründung den Titel ändern können oder?
Wie bereite ich mich am besten darauf vor?


RE: KU-Forderung - p__ - 16-01-2010

Abzweigantrag bei der AV-Versicherung, Pfändung der Bezüge dort bis zu den Grenzen in §850d ZPO. Sofort Abänderungsklage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit der alten Titel einreichen. Anwaltspflicht...


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Naja, die sofortige Abänderungsklage wird schon an meiner am Schluss ausgezahlten Prämie scheitern.

Es geht mir vor allem darum, den einfachen Geldfluss zu meiner Ex soweit zu verzögern und zu schmälern, dass sie selbst arbeiten geht.

Dass Schulden auflaufen, die ich später abstottern muss ist mir klar.
Die Frage ist, ich höre immer, wie schlimm eine Pfändung ist.
In meinem Fall sehe ich es als Chance, statt sofort 700,- Miese zu haben, 600,- Plus zu haben.
Und da es ja nicht um meinen Arbeitgeber geht, sondern um die Arge, sind die Pfändungskonsequenzen nicht so schlimm oder?
Oder genauer, was für Nachteile habe ich, wenn ich mein ALG1 nicht freiwillig abliefere, sondern pfänden lasse?


RE: KU-Forderung - blue - 16-01-2010

(16-01-2010, 10:22)beppo schrieb: Oder genauer, was für Nachteile habe ich, wenn ich mein ALG1 nicht freiwillig abliefere, sondern pfänden lasse?
Mir wurde ein Teil meines Gehaltes gepfändet. Nachteile hatte ich dadurch bei meinem Arbeitgeber nicht. Sonst eigentlich auch nicht. Ich mußte allerdings unsere Rechtsabteilung aufklären, da die den Pfändungsbeschluß nicht richtig verstanden hatten. Da der KU immer regelmäßig von mir gezahlt wurde, hatte mir der Pfändungsrichter mehr gelassen, als er hätte machen müssen. Im Nachhinein muß ich dem dankbar sein. Hätte er so viel pfänden lassen, wie er nach EU-Urteil gedurft hätte, wären mir nur noch ca. 500 Euro im Monat geblieben. Das lag daran, weil sich das EU-Urteil auf das Jahresgehalt des Jahres bezog, in dem ich sehr viel zusätzliche, aber nicht regelmäßig, Zusatzeinnahmen hatte. (Überstunden oder Rufbereitschaft). Wäre vielleicht auch was für Dich. Also den KU immer nach aktuellem Titel zahlen (oder den jetzt höheren) und nur um den EU feilschen. Vielleicht hast Du dadurch ja auch einen einsichtigen Pfändungsrichter.


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Danke, ich habe von so was noch Null Ahnung, Deswegen noch ein paar Nachfragen:

Wieso Pfändungsrichter?
Sie hat doch einen Titel und kann damit direkt los laufen!

Und wenn ich ab Juni 2.000,- ALG 1 bekomme und weiterhin über 1.000,- KU bezahle, laufe ich dann nicht Gefahr, dass er mir dann das ganze ALG 1 für EU zusätzlich pfändet?
Das Ziel ist ja grade, dass er nur rund 1.350,- pfänden kann und damit primär den KU bedient!

Meine Älteste, voreheliche bekommt auch 420,- €, die sind aber nicht tituliert.
Soll ich das titulieren lassen, damit sie nicht unter den Tisch fällt?

Muss ich vorher irgendwas tun? Zum Gericht, zur Bank?


RE: KU-Forderung - blue - 16-01-2010

(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Wieso Pfändungsrichter?
Sie hat doch einen Titel und kann damit direkt los laufen!
Sie kann hinlaufen, wohin sie will. Jedoch bedarf es eines Gerichtsvollziehers zur Eintreibung. Dafür benötigt sie erst noch einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschuß". Den darfst Du natürlich auch noch zahlen. Wink Der Gerichtsvollzieher wird dann eintreiben. War bei mir zumindest so.

(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Und wenn ich ab Juni 2.000,- ALG 1 bekomme und weiterhin über 1.000,- KU bezahle, laufe ich dann nicht Gefahr, dass er mir dann das ganze ALG 1 für EU zusätzlich pfändet?
Dieses hatte "mein" Pfändungsrichter eben nicht gemacht.
(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Das Ziel ist ja grade, dass er nur rund 1.350,- pfänden kann und damit primär den KU bedient!
WAS Deine Ex dann pfänden will, muß sie dem Pfändungsrichter klar machen. Der KU war bei mir nie eine Frage. Daher konnte meine Ex nur den EU pfänden. Deine Ex kann natürlich auch den KU pfänden lassen. Könnte sich dann mit Deiner KU Zahlung überschneiden. ==> Arschkarte gehabt!

(16-01-2010, 11:30)beppo schrieb: Meine Älteste, voreheliche bekommt auch 420,- €, die sind aber nicht tituliert. Soll ich das titulieren lassen, damit sie nicht unter den Tisch fällt?
Würde ich machen. Sonst könnte das erste Kind leer ausgehen. ==> Noch mehr Streß!
Zitat:Muss ich vorher irgendwas tun? Zum Gericht, zur Bank?
p hatte oben etwas geschrieben. Ansonsten hatte ich schon lange vorher den Dispo meines Kontos auf Null gesetzt. Wenn Du z.B. einen Dispo von 8000 Euro hast, könnte dieses direkt gepfändet werden. Hättest dann schon 8000 Euro weniger Schulden. Wink


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Könnt ihr das noch etwas laienhafter beschreiben?
Vor allem das hier:
(16-01-2010, 10:13)p schrieb: Abzweigantrag bei der AV-Versicherung, Pfändung der Bezüge dort bis zu den Grenzen in §850d ZPO.

Wie, wo und wann mache ich das.

Wenn ich den KU rechtzeitig zum 3.6. bezahle, kann sie den ja wohl kaum nochmal pfänden.
Sollte ich den titulierten oder den Mindest-KU bezahlen?

Ist meine Idee überhaupt sinnvoll oder mache ich damit alles schlimmer?


RE: KU-Forderung - blue - 16-01-2010

(16-01-2010, 11:51)beppo schrieb: Wie, wo und wann mache ich das.
Nicht Du. Das könnte Deine Ex machen. Smile Ansonsten habe ich Dir mal meinen Pfändungsbeschluß an Deine priv. EMail geschickt.


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Ok, danke.
Aber wie läuft denn so was ab?

Ich zahl nicht.
Sie rennt zum Gericht und beantragt die Pfändung.
Der GV räumt mein Konto leer
und geht zur Arge und pfändet soviel er kriegen.
Wo komme ich denn da ins Spiel?
Muss ich agieren oder reagieren?


RE: KU-Forderung - p__ - 16-01-2010

Später kann ich mehr dazu schreiben, nur kurz jetzt: Leergepfändet zu werden ist nicht alles. Danach wirst du zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen. Du bist dann gläsern, man kann dir alle Immobilien zwangsversteigern, dein Auto wegpfänden bzw. dich zu einem Austausch zwingen, Steuerrückerstattungen sind futsch, alles.


RE: KU-Forderung - blue - 16-01-2010

(16-01-2010, 13:48)beppo schrieb: Wo komme ich denn da ins Spiel?
Du kannst nur mit Deinem Anwalt versuchen, dass Dir nicht unter der Pfändungsgrenze gepfändet wird. Oder eben auswandern. Big Grin Hinzu kommen ja noch Gerichtskosten, Deine Anwaltskosten, die Kosten für den Gegenanwalt, etc. Mehrere Gläubiger also, die sich um den kleinen Kuchen streiten. Die Gerichtskasse hätte mir auch fast den Zwangsvollstrecker auf den Hals geschickt. Das wird für Dich in den kommenden Jahren ein Leben an der Armutsgrenze. Sad Bei mir waren es fast fünf Jahre.


RE: KU-Forderung - beppo - 16-01-2010

Das ist ja gerade der Sinn der Sache.

Mit 2.700,- € Unterhalt bei 2.000,- € ALG1 bin ich mit Minus 700,- deutlich unter der Armutsgrenze.

Die Idee ist ja, gerade durch ne Pfändung wenigstens ein paar € über Null zu bleiben.


RE: KU-Forderung - Exilierter - 16-01-2010

Habe ich was nicht mit bekommen? Wer muss 2.700 Euro Unterhalt zahlen?


RE: KU-Forderung - blue - 16-01-2010

(16-01-2010, 14:43)beppo schrieb: Mit 2.700,- € Unterhalt bei 2.000,- € ALG1 bin ich mit Minus 700,- deutlich unter der Armutsgrenze.
Deshalb schrieb p ja oben: "Sofort Abänderungsklage unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit der alten Titel einreichen."
(16-01-2010, 17:25)Exilierter schrieb: Habe ich was nicht mit bekommen? Wer muss 2.700 Euro Unterhalt zahlen?
Der Thread Starter.