14-01-2010, 15:52
(14-01-2010, 15:18)p schrieb: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt landen zwar als Parameter oder Ergebnisse in einer Rechnung, aber sie gegenseitig in eine Bedingungsbeziehung stellen geht nicht.Ich erinnere mich an meine ähnlich blöde Situation. Dynamischer KU und statischer zeitlich befristeter BU in einer notariellen Urkunde. KU um 13 % gestiegen.
Hätte somit Abänderungsklage wegen BU machen müssen. Wäre aber teurer gekommen, als die paar Monate noch den alten BU zu zahlen.
Wenn mit Gegenseite nix verhandelbar ist und nicht einsieht, darf man sich in D blöd klagen. Vor allen Dingen, wo doch jetzt fast jährlich der KU um mehr als 10 % steigt. 2011 ja wieder.
Richterinnen und Anwältinnen freut das natürlich ungemein.