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Anrechenbare Kosten auf Unterhalt
#12
(09-10-2018, 13:30)CheGuevara schrieb: Vielleicht holst du noch ein Studium?

Also manchmal sträuben sich einem echt die Haare bei den "Ratschlägen" hier. Also lebt er die nächsten drei Jahre von Nebenjobs, lebt in einem WG-Zimmer, um nach drei Jahren als frisch gebackener Bachelor mit 51 auf Jobsuche zu gehen. Selbst wenn er unmittelbar danach wieder einen gleich gut bezahlten Job findet, dürften ihm für die drei Jahre Rentenpunkte im Gegenwert von etwa 170 € verloren gegangen sein (zuzüglich ggf. drei Jahre verlorene Betriebsrente). ? Wirklich toller Plan. 

@Sven: Du hast insofern Glück, als Deine Frau immer berufstätig war, relativ gut verdient hat und vermutlich selbst daran interessiert ist, bald wieder selbst zu arbeiten. 

Somit dürfte der Betreuungsunterhalt auf die nächsten zweieinhalb Jahre begrenzt sein. Dazu kommen ihre eigenen Einnahmen während der nächsten Zeit. 

Bevor Du Dich in irgendwelche halsbrecherischen Konstellationen stürzt, um Betreuungsunterhalt zu sparen, lass Dir doch von Deinem Anwalt grob ausrechnen, was da auf Dich zukommt. 

Wie gesagt, im Unterschied zu Anderen, die über zehn oder fünfzehn Jahre eine Hausfrauenehe führten, sind Deine Unterhaltsverpflichtungen bezüglich Deiner Nochfrau zeitlich klar begrenzt. 

Ich würde Dir raten, lass Deinen Anwalt ein Angebot in Bezug auf eine Trennungsregelung machen und gib es Deiner Frau als Verhandlungsgrundlage.
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Anrechenbare Kosten auf Unterhalt - von Sven - 09-10-2018, 08:09
RE: Anrechenbare Kosten auf Unterhalt - von p__ - 09-10-2018, 09:43
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