Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Anrechenbare Kosten auf Unterhalt
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Hallo in die Runde,

da bei mir eine Trennung vor der Tür steht, schaue ich gerade, wie ich möglichst viele Kosten produzieren kann, die bei einer Unterhaltsberechnung angerechnet werden können.

So habe ich z. B. noch ein Darlehen mit monatlichen Raten, dass noch bis Mitte 2020 läuft. Ich überlege jetzt, ein weiteres oder neues (dann also mit Umschuldung) Darlehen mit höherer monatlicher Rate aufzunehmen.

Habt ihr ansonsten noch Tipps, was man machen kann? Es darf ja kein Vermögens-Gegenwert da sein, also keine Uhr oder ein Auto.

Ich habe auch überlegt, eine kleine Immobilie zu kaufen, bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich angerechnet wird und außerdem binde ich mir damit einen ganz schönen Klotz ans Bein.

Jeder Tipp ist herzlich willkommen.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.
Sven
(09-10-2018, 08:09)Sven schrieb: [ -> ]Ich überlege jetzt, ein weiteres oder neues (dann also mit Umschuldung) Darlehen mit höherer monatlicher Rate aufzunehmen.

Vergiß es, das ist nicht eheprägend und wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit nicht anerkannt.

Simon II
Du stehst noch sehr, sehr weit am Anfang, wie diese Fragen zeigen. Dabei brennt die Hütte lichterloh und vieles muss in die Wege geleitet werden. Mach jetzt erst mal folgendes:

1. Lies die faq. Der Anfang ist am Wichtigsten. Hör nicht auf zu lesen, weil dir das surreal vorkommt, ein Werk von grantigen Spinnern. Das sagt jeder, der noch am Anfang einer Trennung steht. Und nach einiger Zeit eigenem Erleben sagt er, einiges wäre noch untertrieben gewesen. Du findest darin auch ein Kapitel, wie du dein unterhaltsrelevantes Einkommen senken kannst.

2. Bleib jetzt bei diesem Thread. Wenn Fragen oder Probleme aufkommen, schreibe wieder hier rein. Fallbezogen ist besser wie problembezogen, weil viele Probleme den Kontext des Falls brauchen. Den kennt man nicht, wenn es immer neue Threads mit neuen Informationsbröckchen gibt.

3. Schildere mal deine Situation. Nicht so, dass du identifizierbar bist (Feind kann mitlesen), aber so dass klar wird wie deine Verhältnisse liegen. Altersgruppe, Einkommensgruppe, psychischer Zustand der Nochfrau, was willst du erreichen,  was will sie erreichen....
(09-10-2018, 09:43)p__ schrieb: [ -> ]Du stehst noch sehr, sehr weit am Anfang, wie diese Fragen zeigen. Dabei brennt die Hütte lichterloh und vieles muss in die Wege geleitet werden. Mach jetzt erst mal folgendes:

1. Lies die faq. Der Anfang ist am Wichtigsten. Hör nicht auf zu lesen, weil dir das surreal vorkommt, ein Werk von grantigen Spinnern. Das sagt jeder, der noch am Anfang einer Trennung steht. Und nach einiger Zeit eigenem Erleben sagt er, einiges wäre noch untertrieben gewesen. Du findest darin auch ein Kapitel, wie du dein unterhaltsrelevantes Einkommen senken kannst.

2. Bleib jetzt bei diesem Thread. Wenn Fragen oder Probleme aufkommen, schreibe wieder hier rein. Fallbezogen ist besser wie problembezogen, weil viele Probleme den Kontext des Falls brauchen. Den kennt man nicht, wenn es immer neue Threads mit neuen Informationsbröckchen gibt.

3. Schildere mal deine Situation. Nicht so, dass du identifizierbar bist (Feind kann mitlesen), aber so dass klar wird wie deine Verhältnisse liegen. Altersgruppe, Einkommensgruppe, psychischer Zustand der Nochfrau, was willst du erreichen,  was will sie erreichen....

Vielen Dank für die klare Ansage... Oh, Mann...
Ich werde dann mal mit dem Lesen anfangen.

Meine Situation schilder ich gerne. Wo soll ich das denn machen? Gleich hier oder woanders?

p.s. Gut, dass es euch gibt. Danke!!
Wie P__ schon empfohlen hat, solltest du an dieser Stelle weiterschreiben, damit man alles in einem Strang hat.
Okay, hier also meine Zusammenfassung:

Meine Frau und ich haben seit einigen Jahren einen Kinderwunsch gehabt, der lange unerfüllt blieb. Wir waren über 1,5 Jahre in einer Kinderwunschklinik in Behandlung. Ohne Erfolg. Dies war emotional und auch finanziell für uns sehr belastend und hat die Probleme, die wir immer wieder hatten, noch verstärkt.
Nach dem vierten Versuch in der Kinderwunschklinik haben wir die Behandlung gestoppt und uns damit abgefunden, dass wir kein Kind mehr bekommen werden.

Unsere Ehe hat darunter sehr gelitten und wir haben uns soweit auseinandergelebt, dass, zumindest aus meiner Sicht, eine Trennung irgendwann gekommen wäre. Sex hatten wir so gut wie gar nicht mehr. Als wir dann noch mal Verkehr hatten, ist meine Frau auch prompt schwanger geworden. Ich war von der Nachricht sehr überrascht und habe mich, das muss ich gestehen, nicht gefreut, weil ich mit unserer Ehe schon abgeschlossen hatte. Es ging sogar soweit, dass ich meiner Frau vorgeschlagen habe, das Kind nicht zu behalten. Eine Aussage, die ich heute sehr bereue und für die ich mich mehrfach entschuldigt habe.
Während der Schwangerschaft ist das Verhältnis zwischen uns noch schlechter geworden. Meine Frau ist dann auch letztes Jahr Weihnachten kurzfristig ausgezogen. Mitte/Ende Januar kam sie aber wieder, weil wir es "noch mal versuchen wollten", was allerdings nicht funktioniert hat.

Sowohl im gesamten Freundeskreis, als auch bei Nachbarn, gemeinsamen Bekannten, Restaurantbesitzern, zu denen wir gehen etc. hat meine Frau jedem erzählt, wie gemein ich sei, dass ich das Kind nicht wollte, dass ich mich nicht um meine schwangere Frau kümmere etc. Als Konsequenz daraus werde ich seitdem von vielen gemieden und mein Freundeskreis hat sich auf eine Handvoll reduziert. Meine Frau hat also eine ganze Reihe von "Ratgebern" neben sich, die sie regelmäßig scharf machen und anstacheln. Das merke ich z. B. an bestimmten Formulierungen, die meine Frau jetzt benutzt, die aber niemals in ihrem Wortgebrauch waren, aber die typisch für die Sprechweise von bestimmten Freunden sind.

Unser Kind kam im August zur Welt und jedes Mal, wenn Streit ist, nimmt meine Frau unsere Tochter und fährt mit ihr zu ihren Eltern. Im September z. B. war sie an 50% der Tage dort.

Der Streit zwischen uns eskaliert immer mehr und ich habe versucht, meine Frau zu überreden, sich mit mir an einen Tisch zu setzen, um zu besprechen, wie es weitergehen soll. Unsere Trauzeugen haben sich hierfür auch als Moderatoren angeboten, was aber alles abgelehnt wurde. Ich habe auch vorgeschlagen, dass wir nochmal zu pro familia gehen, bei denen wir im Winter einige Therapie-Sitzungen hatten. Auch das hat sie abgelehnt.

Seit 6 Tagen ist der nächste Höhepunkt erreicht, meine Frau ist mal wieder (mit Kind) bei ihren Eltern, auf meine täglichen Fragen, wann sie denn wieder komme gibt es keine Antwort, genauso wenig auf meine Frage, ob ich zu ihr kommen könne um unsere Tochter zu sehen.

Ach ja, ich habe heimlich einen Vaterschaftstest gemacht. Der war positiv.

Das ist im Groben der aktuelle Status.

Hier jetzt die Hard-Facts:

Meine Frau ist 41, ich bin 48.
Mein Netto-Gehalt beträgt in Stkl. 4 EUR 3.200.
Meine Frau bekommt noch bis Feb EUR 1.600 Elterngeld, danach für 12 Monate EUR 800,-
Kindergeld geht auf ihr Konto.
Es ist geplant, das meine Frau im Feb 2020 in Teilzeit (20 oder 25 Std) wieder arbeiten wird.
Ein Kita-Platz ist beantragt.

Der Zustand meiner Frau ist, so sehe ich es, blanke Wut auf mich. Sie redet sich häufig in Rage und Gespräche, bzw. Gesprächsversuche enden in immer wiederkehrenden Beschimpfungen, ohne das die eigentlichen Themen angegangen werden. Als sie vor ein paar Tagen aus dem Haus ging, war ihr letzter Satz, an unsere Tochter gerichtet, "komm, wir suchen uns einen neuen Papi". Hart...sehr hart!!!
Ich gehe davon aus, dass meine Frau aus Rache oder was auch immer mir das Leben zur Zeit einfach nur schwer machen will. Natürlich kennt sie meine wunden Punkte. Zum Beispiel, dass ich sie bitte, mit unserem Kind zu Hause zubleiben und sie es augenscheinlich genießt, genau das Gegenteil zu tun.

Was ich möchte:
In einer idealen Welt möchte ich zeitnah eine Trennung und, wenn unser Kind abgestillt ist, eine möglichst hohe Teilbetreuung. Ich bin auch bereit, dafür auf Arbeitsstunden zuverzichten, bzw. da ich im Homeoffice arbeite, kann ich meine Tage entsprechend flexibel organisieren. Allerdings würde dies auch eine Kita-Betreuung mit beinhalten. Was bei einen sechs Monate alten Kind zugegebenermaßen nicht ideal ist. Meine Frau ist kategorisch dagegen und behauptet, ich wollte Wechselmodell/Teilbetreuung nur, damit ich ihr weniger Geld zahlen müsse.

Meine Frau war mit fremden Geld schon immer sehr großzügig und mit eigenen Geld immer sehr knauserig. Ich war z. B. vor ein paar Jahren arbeitslos und das Jahr Arbeitslosengeld war fast um. Ich habe aber weiterhin meinen gewohnten Kostenanteil am gemeinsamen Leben getragen und dafür auf meine Ersparnisse zurückgegriffen. Damals hätte ich schon aufwachen müssen.

Mein Ziel ist also, möglichst glimpflich aus der Ehe herauszukommen. Ich möchte klarstellen, dass es mir nicht um den Unterhalt für unser Kind geht, sondern lediglich um den Unterhalt für meine Frau. Leider gehe ich auch davon aus, dass meine Frau es nicht zulassen wird, dass ich unser Kind über die gesetzlichen Mindesttage sehen darf ("durch den Stress den du machst, schadest du dem Kind".)

Ich fühle mich, als wenn der Kampf schon jetzt verloren ist und es geht nur noch darum "den finanziellen Schaden zu verringern".

So, das ist es im Groben. Sorry, wenn das zuviel Text ist. Ich habe versucht, mich kurz zu halten.
Wie lange war die Ehe, was hat die Dame früher verdient? Kann sie wieder in den Job, wenn das Kind grösser ist?
(09-10-2018, 12:07)p__ schrieb: [ -> ]Wie lange war die Ehe, was hat die Dame früher verdient? Kann sie wieder in den Job, wenn das Kind grösser ist?

Die Ehe besteht seit Sep 2014. 
Das Brutto-Gehalt waren ca. 3.600 und es ist angedacht, 1,5 Jahre nach der Geburt in Teilzeit wieder zu arbeiten.
September 2014 - dann hat die Ehe für die zukünftige Ex ja kaum Nachteile gehabt!

Wenn Du Dich trennst, dürfte sie wieder voll arbeiten müssen, wenn das Kind 3 Jahre alt geworden ist.

Bis dahin bist du mit Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt dabei. Anschließend nur Kindesunterhalt.

Jetzt geht es um die Stabilisierung des Kontakts zum Kind.

Nimm Erziehungsurlaub !
(09-10-2018, 12:29)CheGuevara schrieb: [ -> ]September 2014 - dann hat die Ehe für die zukünftige Ex ja kaum Nachteile gehabt!

Wenn Du Dich trennst, dürfte sie wieder voll arbeiten müssen, wenn das Kind 3 Jahre alt geworden ist.

Bis dahin bist du mit Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt dabei. Anschließend nur Kindesunterhalt.

Jetzt geht es um die Stabilisierung des Kontakts zum Kind.

Nimm Erziehungsurlaub !

Hi Che,

was meinst du denn mit "dann hat die Ehe für die zukünftige Ex ja kaum Nachteile gehabt"? Verstehe ich nicht.

Das mit dem Erziehungsurlaub habe ich auch schon überlegt. Allerdings macht das im Moment wenig Sinn, weil unsere Tochter noch gestillt wird.
Außerdem...wenn meine Frau bei ihren Eltern ist und mich unser Kind nicht sehen lässt hilft mir auch kein Erziehungsurlaub, oder?
Es gibt keinen Anlass für lang andauernden Ehegattenunterhalt.

Du wirst in der Konstellation nicht mehr viel Zeit haben, um innigen Kontakt zum Kind aufzubauen - folglich Erziehungsurlaub sofort!

Frau wird weg ziehen, da kannst du dich zügig vorbereiten, hinter her zu ziehen. Die nächsten drei vier Jahre musst du extrem flexibel sein. Vielleicht holst du noch ein Studium?
(09-10-2018, 13:30)CheGuevara schrieb: [ -> ]Vielleicht holst du noch ein Studium?

Also manchmal sträuben sich einem echt die Haare bei den "Ratschlägen" hier. Also lebt er die nächsten drei Jahre von Nebenjobs, lebt in einem WG-Zimmer, um nach drei Jahren als frisch gebackener Bachelor mit 51 auf Jobsuche zu gehen. Selbst wenn er unmittelbar danach wieder einen gleich gut bezahlten Job findet, dürften ihm für die drei Jahre Rentenpunkte im Gegenwert von etwa 170 € verloren gegangen sein (zuzüglich ggf. drei Jahre verlorene Betriebsrente). ? Wirklich toller Plan. 

@Sven: Du hast insofern Glück, als Deine Frau immer berufstätig war, relativ gut verdient hat und vermutlich selbst daran interessiert ist, bald wieder selbst zu arbeiten. 

Somit dürfte der Betreuungsunterhalt auf die nächsten zweieinhalb Jahre begrenzt sein. Dazu kommen ihre eigenen Einnahmen während der nächsten Zeit. 

Bevor Du Dich in irgendwelche halsbrecherischen Konstellationen stürzt, um Betreuungsunterhalt zu sparen, lass Dir doch von Deinem Anwalt grob ausrechnen, was da auf Dich zukommt. 

Wie gesagt, im Unterschied zu Anderen, die über zehn oder fünfzehn Jahre eine Hausfrauenehe führten, sind Deine Unterhaltsverpflichtungen bezüglich Deiner Nochfrau zeitlich klar begrenzt. 

Ich würde Dir raten, lass Deinen Anwalt ein Angebot in Bezug auf eine Trennungsregelung machen und gib es Deiner Frau als Verhandlungsgrundlage.
@Theo:

Die nächsten zwei bis drei Jahre werden eh die Hölle!

Da geht es darum, durch eigenen begründbaren und nicht offensichtlich willkürlichen „Einkommensverzicht“ die Exe zum arbeiten zu bringen.

Vielleicht ist es auch Teilzeit wegen Burnout.

Jedenfalls geht es nicht so weiter wie bisher.
(09-10-2018, 15:36)Theo schrieb: [ -> ]
(09-10-2018, 13:30)CheGuevara schrieb: [ -> ]Vielleicht holst du noch ein Studium?

Also manchmal sträuben sich einem echt die Haare bei den "Ratschlägen" hier. Also lebt er die nächsten drei Jahre von Nebenjobs, lebt in einem WG-Zimmer, um nach drei Jahren als frisch gebackener Bachelor mit 51 auf Jobsuche zu gehen. Selbst wenn er unmittelbar danach wieder einen gleich gut bezahlten Job findet, dürften ihm für die drei Jahre Rentenpunkte im Gegenwert von etwa 170 € verloren gegangen sein (zuzüglich ggf. drei Jahre verlorene Betriebsrente). ? Wirklich toller Plan. 

@Sven: Du hast insofern Glück, als Deine Frau immer berufstätig war, relativ gut verdient hat und vermutlich selbst daran interessiert ist, bald wieder selbst zu arbeiten. 

Somit dürfte der Betreuungsunterhalt auf die nächsten zweieinhalb Jahre begrenzt sein. Dazu kommen ihre eigenen Einnahmen während der nächsten Zeit. 

Bevor Du Dich in irgendwelche halsbrecherischen Konstellationen stürzt, um Betreuungsunterhalt zu sparen, lass Dir doch von Deinem Anwalt grob ausrechnen, was da auf Dich zukommt. 

Wie gesagt, im Unterschied zu Anderen, die über zehn oder fünfzehn Jahre eine Hausfrauenehe führten, sind Deine Unterhaltsverpflichtungen bezüglich Deiner Nochfrau zeitlich klar begrenzt. 

Ich würde Dir raten, lass Deinen Anwalt ein Angebot in Bezug auf eine Trennungsregelung machen und gib es Deiner Frau als Verhandlungsgrundlage.

Danke, Theo. Klares Vorgehen, das ist ein guter Vorschlag.
(09-10-2018, 16:09)CheGuevara schrieb: [ -> ]Da geht es darum, durch eigenen begründbaren und nicht offensichtlich willkürlichen „Einkommensverzicht“ die Exe zum Arbeiten zu bringen. 

Dazu braucht es keine Anregung, die hat sie in dem Fall sowieso:

Sie verdiente 3,6 k brutto, macht etwa 2,2 k netto. 

Er hat 3,2 k netto. Sagen wir, er kann (worst case) nur 200 € bereinigen. Dann zahlt er rund 300 € KU und es verbleiben dann noch 2,7 k. Wenn die nach dem Prinzip 3/7 (sie) und 4/7 (er) aufgeteilt werden, dann bekommt sie 1.150 € BU (im 3. Jahr, wenn sie kein eigenes Einkommen mehr hat). 

Das heißt, sie hat netto für sich 1,000 € weniger als wenn sie arbeiten würde. Also wäre daheim bleiben ein Riesenverlust für sie.
Ironie des Schicksals, sobald der dringende Wunsch erfüllt war fliegt die Ehe endgültig auseinander. Ist auch beim ersehnten gemeinsam gebauten Haus oft so. Haus fertig, Ehe fertig.

Die Ehe ist nicht zu retten. Die Frau ist schon seit Monaten schwer und tief im Trennungsprozess. Sie hat dich vor Bekannten niedergemacht, um sich leichter von dir zu lösen. Indem sie überall wiederholt, wie gemein du bist, bestätigt sie sich eigentlich selber die Trennung. Nimm das nicht zu schwer. Es ist eine gute Gelegenheit, die dummen Nüsse auszusortieren, die auf das Geschwätz einer giftigen Ex hereinfallen. Das sind die Pseudofreunde, die du im Leben nicht brauchst. Fort mit dem Schaden.

Eskalierender Streit ist sehr schlecht. Vermeide das ganz strikt. Lass dich auf nichts mehr ein, verlass wortlos das Zimmer wenn du angegangen wirst und dich nicht auf lächeln beschränken kannst. Unterlasse die "täglichen Fragen". Besprich keine "Themen", bitte sie um nichts. Fang an, sie loszulassen. Darin ist sie ein Jahr weiter wie du. Wenn sie weg ist, ist sie weg. Jetzt gehts um dich, nicht mehr um sie. Wenn Exen viele Berater haben, wird oft jedes Wort von Dir, jede Aktion, jede Handlung im Beraterkreis zerlegt und für dich nachteilig interpretiert. Wichtig in dieser Konstallation ist, dass du den Output von dir auf die Ex so dünn machst wie nur irgend möglich. Gespräche bringen auch gar nichts, irgendeiner ihrer Berater wird darin einen Nachteil für die Ex finden und dann zickt sie bis zum abwinken. Mit Exen inmitten von Beratern kann man nichts direkt vereinbaren. Es sitzen immer Giftnudeln im Hintergrund, die dazwischenfunken. Halte also Ruhe und lass später den Anwalt nur die üblichen Standardanträge und -Schreiben verfassen.

Ein Riesenvorteil ist, dass die Ehe nicht wirklich lange dauerte. Der häufig sehr teure Versorgungs- und Zugewinnausgleich wird nicht viel ausmachen. Es ist auch definitiv keine lange Ehe im unterhaltsrechtlichen Sinne, du wirst die nächsten Jahre aufgrund Ehegattenunterhalt schmal leben (dir werden abzüglich 2xUnterhalt und Scheidungskosten unter 2000.- bleiben) aber bei dem Gehalt und nur einem Kind wird es in wenigen Jahren wieder auf ein tragbares Niveau aufwärts gehen. Wichtg ist, dass du so früh wie möglich das Trennungsjahr offiziell beginnst und dann zeitnah zehn Monate später den Scheidungsantrag stellst. Warte nicht mehr mit dem Gang zum Anwalt, den brauchst du sowieso und du sparst nichts, wenn du das hinausschiebst.

Wenn dir klar ist, dass das Kind bei ihr, nicht bei dir leben wird, müsst ihr euch räumlich trennen. Das ist auch der Beginn des Trennungsjahres. Stelle das Wechselmodell zurück, bei so kleinen Kindern wirst du mit solchen Wünschen von jedem Richter aus dem Saal geblasen. Das Optimum, das du realistisch erreichen kannst: Häufige Kontakte unter der Woche mit dem Kind, Wohnung in der Nähe des Kindes. Chancen dass das ein paar Jahre klappt: 25%. Chancen, dass du ein Wochenendvater mit dünnem Umgang wirst: 40%. Chancen des Falls, dass es die Ex früher oder später schafft, dass der Kontakt abbricht: 35%. Nachteilig ist, dass das Kind noch ein Baby ist, der Beziehungsaufbau also innerhalb der Trennungssituation erfolgen muss.

Dein Problem sind weniger die finanziellen Folgen. Da gibt es Väter, die es *wesentlich* schwerer haben. Das wirst du überstehen. Offenbar gibts auch keine gemeinsame Immobilie. Gut so. Das Problem ist, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen, eine Umgangsregelung hinzubekommen. Mein Rat wäre, das zügig anzugehen, den Auszug eines oder beider Expartner (übergangsweise räumliche Trennung innerhalb der Wohnung geht sofort), dabei schriftlich eine einfache Umgangsregelung vorzuschlagen. Das Risiko, dass es Ärger gibt, ist sowieso gross. Bleib dabei, aber deckle dein Engagement für den Kontakt zum Kind, sonst blutest du emotional und menschlich schnell aus, wirst krank und erreichst nichts damit.
(09-10-2018, 11:37)Sven schrieb: [ -> ]Ich fühle mich, als wenn der Kampf schon jetzt verloren ist und es geht nur noch darum "den finanziellen Schaden zu verringern".

Genau erkannt.

Deine Frau hat mit der Ehe schon fertig. Was sie in der Ehe wollte, hat sie bekommen - das Kind. Du bist jetzt nur noch lästig und im Weg.

Bereite dich deshalb auf das vor, was kommen wird. Noch ist der Status der Trennung nicht offiziell, also ist alles, was einer von beiden macht, immer noch eine eheliche Angelegenheit. Wenn du jetzt z.B. deinen Job verlierst und dich als Freelancer selbstständig machen musst, ist das die Angelegenheit von Euch beiden. Für Schulden, die jetzt noch gemacht werden, haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch.
Aus diesem Grund wird deine Frau dir baldmöglichst einen Brief ihrer Anwältin zukommen lassen, wonach sie sich ab dem XY. als getrennt lebend betrachtet und Trennungsunterhalt für sich und Kindesunterhalt fürs Kind fordert. Der Rest des Briefes werden haltlose Beschimpfungen und Beleidigungen sein, nimm das nicht persönlich, das gehört zum Standardprogramm. Da dieser Anwaltsbrief später im Scheidungsverfahren in den Akten auftauchen wird, wird jetzt alles reingepackt was im Scheidungsverfahren zur Sprache kommen soll. Du kannst an diesem Text in etwa erkennen, welche Taktik deine Frau fahren wird:

- Kind gegen deinen Willen bekommen, du hättest sie zur Abtreibung genötigt.
- die Flucht aus der Ehe und der Wohnung diente dazu, dem Kind das Leben zu retten, da der Vater das Kind ablehnt
- Neigung zur Gewalttätigkeit hat der Kindsvater früher schon erkennen lassen
- und noch mehr von dem Zeugs, bla, bla, bla...

Wenn erkennbar ist, dass die (Ex-)Frau tatsächlich nach den drei Jahren wieder arbeiten gehen wird, und die Betreuung des Kindes z.B. bei den Großeltern erfolgt, dann ist das Risiko überschaubar. Drei Jahre Trennungsunterhalt kosten zwar Geld, bringt dich aber nicht um. Kindesunterhalt zahlst du eh für die nächsten 25 Jahre, aber wenn die Ehe fortbestanden hätte wäre es auch nicht billiger geworden. Insofern erscheint das tragbar.
Nichtsdestotrotz kannst du ja in der Zwischenzeit dein Einkommen und damit deine Unterhaltspflicht optimieren. Ich würde es in dieser Richtung versuchen: festgelegter, titulierter Unterhalt so gering wie möglich, freiwillige Leistungen (Schul-Veranstaltungen, Sport, Hobbys) grosszügig unterstützen, so lange die Mutter dich Vater sein lässt. Wenn der Umgang mit dem Kind reibungslos läuft, "lohnt" sich das für die Mutter. Wenn nicht, dann nicht.

Leider besteht nach deiner bisherigen Beschreibung der Mutter das Risiko, dass sie irgendwann mit einem neuen Stecher eine "neue Familie" gründen wird, euer Kind selbstverständlich in diese neue Familie integrieren will und du fortan nur noch als Querulant und Störer des neuen Familienfriedens betrachtet wirst. Wenn es so kommt, wirst du froh sein, wenn du vorher schon Einkommen und Unterhalt optimiert hattest.

Ansonsten: viel Glück, du wirst es brauchen.

Vor deutschen Familiengerichten läuft das in der Regel so ab: die Verhandlungen sind nichtöffentlich. Also sitzen auch nur fünf Personen im Gerichtssaal. Deine Frau mit Rechtsbeistand, Du mit Rechtsbeistand, und der Richter/die Richterin. Von diesen fünf Personen wissen vier schon, wer als Verlierer hier rausgehen wird - nur Du weißt es noch nicht....
Vielen Dank nochmal für eure guten Ratschläge, die Tipps und eure offene, ungeschminkte Meinung.
Es ist alles nicht leicht, bin aber froh zu sehen, dass man nicht alleine mit seinen Problemen ist. Eure Kommentare haben mich wieder ein ganzes Stück gerade gerückt, damit ich auch wieder klarer sehen kann. Man ist schon sehr verwirrt manchmal und weiß nicht, wie man sich verhalten soll, bzw. was richtig und falsch ist.

Nochmals vielen Dank...
Sven
Behauptungen aus der Vergangenheit (das vom Vater angeblich ungewollte Kind ist ein Klassiker aller Exen, ebenso den Vater in irgendwas gewalttätiges reinzuquasseln) werden in der Regel vom Gericht und auch jeder nicht völlig verdummten Person aus der Helferindustrie komplett ignoriert. Die Richter wollen keine schmutzige Beziehungswäsche der Vergangenheit waschen, werden sie sagen. Dann gibts noch warme Formeln dazu, nun sei es ja da, das Kind und es brauche beide Eltern. Man wolle für die Zukunft eine Einigung finden. Blahschwafel.

Die wirklichen Probleme tauchen erst nachgelagert auf. Wenn sich die Umgangspraxis zäh wie Melasse gestaltet. Termine abgesagt werden, der Vater an der Entfernung zum Kind verhungert, neue Partner auftauchen die neuen Stress beim jedweils anderen Ex verursachen, wenn es darum geht eine Regelung auch duchzusetzen, wenn Regelungen nicht mehr altersangemessen sind aber der betreuende Elternteil Veränderungen blockiert und ca. eine Million Szenarien mehr. Es gibt in Deutschland de facto keinerlei Möglichkeit, den Schaden durch einen unwilligen Eltenteil zu begrenzen. Im Gegenteil, man rollt ihm sogar den Teppich aus weil es fast immer die Mutter ist. Ganz häufig auch; Man wird zu einer Vermittlung geschickt und der Vermittler ist ein kompletter unqualifizerter Idiot, der aktiv noch mehr kaputtmacht wie schon kaputt ist. Ich habe das selbst live erlebt, hammerhart, ich hätte eine versteckte Kamera minehmen soll, was da so passiert ist glaubt einem sonst keiner. Die sogenannte "Vermittlerin" war eine Jugendamtsperson.

Daran orientieren sich auch die Ratschläge für Strategien von Vätern mit Erfahrung. Es geht dabei eigentlich immer darum, das Spiel gar nicht erst zu spielen. Wenn die Mutter begreift, dass das Kind zwei lebendige Beziehungen zu seinen beiden Eltern benötigt, alles gut, kein Spiel gespielt. Andere Strategie, dazu raten alle, die sich viel mit Gerichten beschätigt haben: Unterwerfung. Nichts fordern, denn es ist eh nicht durchsetzbar. Das Kind nehmen, wenn die Mutter es will, nicht klagen, wenn sie nicht will. Lass sie machen, lass sie regieren. Manchmal führt das sogar zu gutem Kontakt. Wenn die Mutter mangels bösem Feind der Widerpart verlustig geht. Wenn sie merkt, dass ein Kleinkind jedes Wochenende auch ganz schön nerven kann und ein Babysitter, der sogar noch Geld dafür bezahlt ganz praktisch sein kann. Wenn sie aber sagt "wir" brauchen den Vater nicht, dann muss man das ebenso hinnehmen.

Ein anderer gern gegebener Rat ist, den ganzen Krempel von Anfang an hinzuwerfen. Den geben Väter, die versucht haben Vater zu sein und denen das nach vielen Mühen verweigert wurde. Davon gibt es viele, also wird der Rat oft gegeben. Wenn es in Schmerz und Verlust endet, wünscht man sich, man hätte gar nicht erst angefangen, sich ums Vatersein zu bemühen. Es ist viel schwieriger, das Ruinenfeld zu verlassen wenn man sich lange um eine Beziehung zum Kind bemühte hat anstatt sofort das Spielfeld zu verlassen und sein Leben an ganz anderen Dingen auszurichten. Also bleibt das meistens ein Rat, der für gescheiterte Väter zu spät kommt und neue Väter trauen sich das nicht zu, was sie eben erst später bereuen.
(10-10-2018, 09:43)Sven schrieb: [ -> ]Es ist alles nicht leicht, bin aber froh zu sehen, dass man nicht alleine mit seinen Problemen ist.

Ich rate es immer wieder und deshalb auch Dir:

Gibt es dort, wo Du wohnst, oder in der Nähe davon, einen VAFK (Väteraufbruch für Kinder) oder eine andere Väterselbsthilfegruppe?

Wenn ja, dann solltest Du Dich UNBEDINGT mit ihnen in Verbindung setzen und schauen, inwieweit sie Dir helfen können (das variiert sehr von Ort zu Ort).

Die nächsten Jahren werden für Dich sehr frustrierend sein und dann ist es gut, wenn man jemanden vorort hat, beim dem man sich ausheulen kann und der aus eigener Erfahrung weiß, worum es geht und der deshalb Verständnis für Deine Situation hat.

Außerdem können sie Dir u.U. gute Tips geben und vielleicht sogar zusätzliche Unterstützung bei den anstehenden Gerichtsverfahren.

Simon II
Hallo und guten Abend.

Ich brauche bitte noch einmal eure Hilfe und euren Ratschlag.

Meine Frau war mit unserem Kind ja sehr häufig bei Ihren Eltern "zu Besuch", weil sie nicht mehr mit mir in unserer Wohnung leben wollte. Das war nicht schön, mein Anwalt meinte aber, bei Besuchen könne ich als Vater nichts ausrichten.

Jetzt hat mir meine Frau erzählt, dass sie zum Ende des Monats ausziehen wird. Sie wird erstmal bei ihren Eltern wohnen, bevor sie eine neue Wohnung gefunden hat, will aber trotzdem gleich Möbel etc. mitnehmen. Vermutlich einlagern.

Auf meine Frage, was sie denn denke, wie oft ich unsere gemeinsame Tochter sehen kann, hat sie sich nicht festlegen wollen. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass wir eine schriftliche Vereinbarung treffen, wie oft ich unsere Tochter sehen kann, damit wir einen Rechtstreit vermeiden können. Darauf hat sie sich nicht eingelassen.

Was ist nun euer Rat: Muss/soll ich über meinen Anwalt das ABR einklagen? Das geht wohl erst ab dem Zeitpunkt des Auszugs, ich müsste also wohl solange warten, bis es wirklich passiert ist, oder? Laut den FAQs ist hier Eile geboten. Mit dem Jugendamt habe ich schon telefoniert, warte auf einen Termin.
Gibt es hierzu noch Alternativen?

Und jetzt doch noch zum Thema Geld:
Bisher kam meine Frau noch nicht mit Unterhaltsforderungen auf mich zu.
Konkrete Frage: Meine Frau steht mit im Mietvertrag, zahlt aber zur Zeit nur einen geringen Anteil zur Miete, was sie jetzt vermutlich zum Auszug komplett einstellen wird. Kann ich, wenn sie jetzt mit Unterhaltsforderungen kommt, ihren Mietanteil geltend machen und das gegenrechnen? Und wenn ja, wie lange kann ich das. Die Frage ist ja auch, wie schnell ich eine neue, günstigere Wohnung finde.

Ich bedanke mich im Vorwege für eure Antworten.
Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagst du ein, wenn das Kind bei dir leben soll und die Mutter dagegen ist. Eine solche Klage wirst du allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Dir gehts jetzt um eine Umgangsregelung?

Zur Miete siehe https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/

Mercedes_AMG

Deine Ex wird dann mit Unterhaltsforderungen kommen, wenn Sie durch Ihre Anwältin ausgiebig beraten wurde. Diese Dame ist das glatte Gegenteil von vernünftig und betrachtet das Kind als Ihr Eigentum. Was diese Frau "erzählt" ,- davon würde ich an Deiner Stelle gar nichts mehr glauben.
An Deiner Stelle würde ich jetzt die Konten leer räumen, die Schlösser der Wohnung austauschen um Dein Eigentum zu sichern, sich krank melden wegen starker Migräne und den Anwalt in den Wind schiessen um Geld zu sparen.
(14-10-2018, 22:11)p__ schrieb: [ -> ]Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagst du ein, wenn das Kind bei dir leben soll und die Mutter dagegen ist. Eine solche Klage wirst du allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Dir gehts jetzt um eine Umgangsregelung?

Zur Miete siehe https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/

Ja, das meinte ich. Den Umgang...

(14-10-2018, 22:26)Bodenseebursche schrieb: [ -> ]Deine Ex wird dann mit Unterhaltsforderungen kommen, wenn Sie durch Ihre Anwältin ausgiebig beraten wurde. Diese Dame ist das glatte Gegenteil von vernünftig und betrachtet das Kind als Ihr Eigentum. Was diese Frau "erzählt" ,- davon würde ich an Deiner Stelle gar nichts mehr glauben.
An Deiner Stelle würde ich jetzt die Konten leer räumen, die Schlösser der Wohnung austauschen um Dein Eigentum zu sichern, sich krank melden wegen starker Migräne und den Anwalt in den Wind schiessen um Geld zu sparen.

Finanzielle Vorkehrungen habe ich getroffen. Aber solange sie noch im Mietvertrag steht, kann ich wohl kaum die Schlösser auswechseln und ihr den Zugang zur (noch) gemeinsamen Wohnung verweigern.
Und warum soll ich auf einen Anwalt verzichten...?

(14-10-2018, 22:11)p__ schrieb: [ -> ]Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagst du ein, wenn das Kind bei dir leben soll und die Mutter dagegen ist. Eine solche Klage wirst du allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Dir gehts jetzt um eine Umgangsregelung?

Zur Miete siehe https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/

Und danke für den Link, p__. Der ist super!
Wenn du die Unterwerfungsstrategie wählst, machst du gar nichts, lässt sie ausziehen und wartest ohne Forderungen ab. Bei der Vorgeschichte, bei dem Kindesalter und dem Umzug zu den Grosseltern wirst du wahrscheinlich schnell für überflüssig angesehen (die Grosseltern werden stattdessen willig betreuen und Mami schöne Wochennden bescheren) und gleichzeitig wird sie überall von deinem Desinteresse herumlügen.

Wenn du die Loslassen-Strategie wählst, läuft es genauso, mit dem Unterschied dass du alles von ihr blockst und auf nichts eingehst. Fort mit dem Schaden, das Finanzielle regelt der Anwalt.

Wenn du an Umgangsregelungen glaubst, geh nach dem dargestellten Schema vor. Unter Fristsetzung höflich auffordern der von dir vorgelegten Umgangsregelung zuzustimmen und wenn darauf nichts passiert, dann vor Gericht. Gegebenenfalls noch das Jugendamt als Zwischenstation.
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