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Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung)
#3
Danke für die Antworten.
Ich werde mit meiner Tochter nicht ausziehen. Alleine kann er sich die Wohnung eh nicht leisten. Außerdem sind mein Nochehemann und ich uns einig dats ich die Wohnung behalte. 
Ich finde es schade, dass ich hier verurteilt werde, ohne das einer von euch auch nur annähernd den Grund für den Antrag kennt.
Wir sind im übrigen schon seit Dezember getrennt und seit dem ist viel passiert. Da ich aber leider das Gefühl habe, dass hier eh lieber gleich die Frauen verurteilt werden, als Lügner, werde ich nicht näher drauf eingehen...
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RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - von Iwes2202 - 20-04-2018, 20:39

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