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Zuweisung der Wohnung
#1
Hallo,

ich brauche Hilfe. Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden. Wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung gehört uns beiden zu gleichen Anteilen. Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?

Gruß
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#2
Was für eine Wohnung ist das?

Mietwohnung? - ausziehen, alle Zahlungen einstellen. Wichtig: an die Nebenkosten denken wie GEZ usw. wenn viele Einzugsermächtigungen erteilt wurden, vielleicht einfach neues Lohn-/Gehaltskonto eröffnen und Geld in Sicherheit bringen. Nichts mehr bezahlen, wirklich nichts mehr!

Eigentumswohnung? - verteidigen mit allen Mitteln, auch vor Gericht. Alle Vorwürfe bestreiten und Beweise verlangen. Wenn das nicht gelingt und du aus der Wohnung ausziehen musst: siehe oben. Eigentumswohnung zwangsversteigern lassen notfalls, aber nichts mehr zahlen!!!!! Jeder Euro, der jetzt noch in Zins/Tilgung fliesst, ist verloren!

Wenn die Exe jetzt schon, in so einem frühen Stadium der Trennung mit dem Gewaltschutzparagraphen daher kommt, dann will sie Krieg. Bring alle Dokumente in Sicherheit, rücke nichts mehr freiwillig raus. In der jetzigen Situation zuvorkommend freundlich zu sein wird von der Gegenseite völlig mißverstanden - die [Unterschreitung des Mindestniveaus] sehen das als Zeichen der Schwäche und fühlen sich dadurch ermuntert, noch mehr zu verlangen.

Good Luck!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen.
Vorsorglich könntest Du bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, damit im einstweiligen Verfahren nicht direkt über Deinen Kopf entschieden werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschrift
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#4
Danke für den Tipp. Genau so etwas habe ich gesucht.
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#5
(24-06-2013, 17:13)PapaBalu schrieb: Danke für den Tipp. Genau so etwas habe ich gesucht.

Hast Du eigentlich die Türschlösser schon ausgewechselt?

Simon II
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#6
(24-06-2013, 17:32)Simon ii schrieb: Hast Du eigentlich die Türschlösser schon ausgewechselt?
Dann kommt sie mit einem Schlüsseldienst, und er kriegt die Rechnung.
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#7
vorsicht: wer ohne erlaubnis des partners (hier auch nichtehelich) mit dem kind aus der gem. wohnung auszieht, handelt gesetzeswidrig.

1. antrag beim FG: ABR (auch nichtehelich!)
2. antrag beim FG: kindesunterhalt
3. antrag beim FG: zuweisung der wohnung
4. schon bei der geringsten andeutung der angebl. gewalt sofortige anzeige wegen verläumdung mit strafantrag - wenn das bei den akten ist, wird sich die erziehungsfähigkeit KM sehr verringern.

bleib in der wohnung!

bb
netlover
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#8
(24-06-2013, 17:13)PapaBalu schrieb: Danke für den Tipp. Genau so etwas habe ich gesucht.
Mach Dir noch keine zu grossen Hoffnungen. Im Endeffekt wird ein Gericht entscheiden, wenn es um Gewaltschutz geht.
Im Grunde geht es bei dieser Schutzschrift darum, dass Du Dich im Vornherein "nackig" machst. Sowas sollte sehr gut vormuliert sein.
Da Du ja Kontakt zu Deinem Rechtsbeistand hast, sollte dieser das formulieren.
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#9
(24-06-2013, 20:59)raid schrieb: mein problem ist nur: wie geht das?? sie schaut doch das gemeinsame kind an, liebt es angeblich. und sie kann so gegen den vater vorgehen??
Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit einer vertraulichen Geburt ist notwendig. Das hat Dr. Gudrun Lies-Benachib für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) anlässlich der Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 13. Mai 2013 zum Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt betont.
Quelle: http://www.djb.de/Kom/K2/pm13-14/
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#10
(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Sie hat mir in der letzten Woche vorgeworfen, dass ich mich an ihr vergriffen und ihr den Zugang zu unserem Kind verweigert hätte. Beides völlig aus der Luft gegriffen. Ich denke, dass sie über das Gewaltschutzgesetz argumentieren wird, um sich auch noch die Wohnung zu schnappen. Mein Anwalt ist der Meinung, da ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen, abwarten. Das ist mir aber zu heikel. Wie kann/sollte ich mich verhalten?
Dein Anwalt hat Recht - die Gefahr ist real, lässt sich aber nicht dadurch abwenden, dass man selbst die Sache eskaliert. Da defacto ja wohl nichts passiert ist, ist abwarten und ggf. eventuelle Fakten und Beweise sichern, der richtige Weg.


(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Meine Partnerin hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt und ist mit unserem gemeinsamen Kind aus freien Stücken zu ihren Eltern, gegen meinen Willen und ohne mich zu informieren. JA/RA sind involviert. Ich hab erste Post von ihrem Anwalt bekommen. Ich soll ihr den alleinigen Besitz an der Wohnung überlassen, weil sich Einrichtungsgegenstände zur Versorgung des Kindes in der Wohung befinden. Falls nicht soll die Zuweisung der Wohnung beantragt werden.
Hier hat Austriake schon geschrieben, was der richtige Weg ist. In jedem Fall solltest Du einen Transporter besorgen und alles, was Dir wertvoll und wichtig erscheint, abtransportieren und irgendwo einlagern, bevor Du aus der Wohnung geräumt wirst, und an die Sachen nicht mehr rankommst. Dieser Vorgang ist in der Regel immer noch billiger, als hinterher alles abzuschreiben.


(24-06-2013, 19:17)netlover schrieb: vorsicht: wer ohne erlaubnis des partners (hier auch nichtehelich) mit dem kind aus der gem. wohnung auszieht, handelt gesetzeswidrig.

1. antrag beim FG: ABR (auch nichtehelich!)
2. antrag beim FG: kindesunterhalt
3. antrag beim FG: zuweisung der wohnung
4. schon bei der geringsten andeutung der angebl. gewalt sofortige anzeige wegen verläumdung mit strafantrag - wenn das bei den akten ist, wird sich die erziehungsfähigkeit KM sehr verringern.

bleib in der wohnung!
Was @netlover schreibt, stimmt auch alles. Aber letzlich entscheidet ein Richter nach dem Stand der Sonne und seiner Laune. Deshalb gilt immer die Ruhe bewahren. Reagiere immer nur, wenn Deine Ex wieder einen grossen Fehler macht oder ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Punkte 1. und 2. kannst Du als nicht ehelicher Papi vergessen. Über Punkt 3. muss ein Gericht entscheiden - besprech das mit einem Anwalt.

Punkt 4. kann auch nach hinten losgehen, wenn die Anzeige nicht durchgeht - ausserdem ist das Verhältnis damit endgültig ruiniert. Dazu kann man nur raten, nachdem Vorwürfe aktenkundlich sind - dann sollte man auf jeden Fall reagieren.
https://t.me/GenderFukc
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#11
(25-06-2013, 04:01)Petrus schrieb: Was @netlover schreibt, stimmt auch alles.

Die Wohung gehört uns beiden. Ich werde hier nicht freiwillig rausgehen. Unser Kind ist erst 14 Wochen alt. Mutter hat zwar schon abgestillt und sich einzelne Fehltritte bzgl. unserers Kindes erlaubt, eine realistische Chance auf ABR sehe ich aber nicht. Das JA steht absolut auf der Seite der KM. Zur Anzeige wird es kommen, sobald sie etwas aktenkundlich macht. Über eine Zuweisung der Wohunung auf mich sollte ich mir Gedanken machen. Sie ist diejenige, die Psychoterror mir gegenüber ausübt, sogar im Besein von dritten hat sie mich verbal attackiert, beschimpft, bedroht und beleidigt. Zusätzlich bin ich als Lehrer auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen. Leider ist es so typisch, sie ist mir immer zwei Schritte voraus.
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#12
ich gebe nur den guten Rat, sollte Sie die Wohnung bekommen dann schlafe am Tag vor der Räumung ja nicht mit angezündeter Kippe auf dem Bett ein!!!
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#13
Die Wohnung gehört euch beiden...

Handelt sich wohl um ne Eigentumswohnung. Wer steht im Grundbuch? Wie hoch ist die Wohnung noch belastet? Wer steht im Kreditvertrag? Beide oder nur du?

Sieht so aus, als wenn lange vorbereitet.
Mama will nicht nur das Kind alleine, sondern auch noch die ETW kassieren.
Sie will in die Wohnung und ist als ALGII-Empfänger zahlungsunfähig.
Als gemeinsamer Schuldner haftest dann DU allein.

Klär uns doch mal bitte über die Besitzverhältnisse auf!!!
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#14
Wir stehen beide 50/50 im Grundbuch. Es ist ein Zweifamilienhaus, obere Wohnung vermietet. Haben das Haus seit ca. einem Jahr --> kaum getilgt. Beide stehen im Kreditvertrag. Ich habe heute Gespräch mit der Bank. Wenn sie einer Übernahme der Schulden von meiner Seite nicht zustimmen sollte in den nächsten Tagen werden ich die Teilungsversteigerung beantragen, evtl. dann selbst ersteigern. Beim Verkauf würden wir ordentlich Minus machen. Überfinanziert plus Vorfälligkeiten. Da kommt was zusammen.
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#15
Wegen der Vorfälligkeiten mach dir mal keine Sorgen; wenn Du das Haus nach einer Teilungsversteigerung behälst wird die Bank da kulant sein.

Du solltest Dich aber mal die Lage des Bankers versetzen: er hat keinerlei Risiko! Er hat eingetragene Grundschulden als Sicherheit, er hat zwei Menschen die gesamtschuldnerisch haften. Wenn deine Exe nichts zahlt, holen sie die Knete bei dir. Üblicherweise habt ihr auch die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterschreiben müssen (lies dir das Dokument noch mal langsam und gründlich durch...), so dass deine Bank im Bedarfsfalle ganz einfach aufs Girokonto zugreift - oder notfalls eine Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber durchzieht. Du bist Lehrer, vielleicht sogar beamtet und damit schlachtbar bis ans Ende deiner Tage?

Deine Exe ist ziemlich raffiniert. Die will Kind, Haus und jahrelangen Geldfluss an Kindes- und Betreuungsunterhalt zum Nulltarif! Sie bleibt im Haus, das ihr das Gericht zuweisen wird. Und du wirst das Haus schön bezahlen, weil die Bank dich nicht entkommen lässt und von deiner Exe keine Knete sieht - fein ausgedacht!
Da gibt es nicht wirklich viele Möglichkeiten, zu entkommen. Eine Möglichkeit wäre ein Unglück - das ganze Haus brennt ab und ist dahin. Die Elementarschadenversicherung ersetzt den Schaden (dauert aber bis zu zwei Jahren, Vorschuß verlangen!). Dann hat das Gericht nichts zuzuweisen, die Bank hat ihr Geld wieder und die Grundschulden lässt man löschen. Ist wie beim Monopoly: gehe über Ziel, ziehe x tausend Euro ein.....

Oder der Exe geschieht ein Unglück. Das Kind kommt dann allerdings eher ins Heim oder zu Pflegeeltern als zum Vater, das sollte man wissen.

Oder aber man findet einen Deal mit der Bank; deren Motivation ist aber begrenzt, siehe oben. Was bei meiner Bank gewirkt hat war die Tatsache, dass ich meinen Job gewechselt habe und die monatliche Knete per SEPA-Überweisung von einem anderen Kontinent kommt. Es genügte der (telefonische) Hinweis, dass man sich auch ein anderes Girokonto ausserhalb Deutschlands einrichten könnte......und damit verpufft die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wie eine Seifenblase und die Banker haben plötzlich eine ganz andere Motivation und werden sehr freundlich, wenn sie dich sehen.....

Ich wünsche dir wirklich viel Glück, du wirst es brauchen. Du steckst sauber mittendrin in der Mausefalle...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Da stecke ich wirklich in der Mausefalle. Meine Exe geht kein finanzielles Risiko ein, bei ihr ist nichts zu holen. Einziger Vorteil, die Zuweisung der Wohnung wird wenn dann immer nur befristet sein, da wir nicht verheiratet sind. Daher muss ich so schnell wie möglich die Besitzverhältnisse klären und das notfalls aussitzen. Falls sie einen Meineid abelegen sollte, um in die Wohung zu kommen, habe ich noch die Hoffnung, dass dann ihr Betreuungsunterhalt verfällt. Wie schon erwähnt, muss ich auf Fehler warten und dann reagieren.

Vielen Dank schonmal an euch. Bis vor kurzem dachte ich noch ich wäre alleine mit meinem Schicksal. Die Realität hat mich in letzter Zeit -zum Glück - eingeholt. Ich werde meinen Schülern in Zukunft wirklich was über das Leben erzählen und aufklären können.
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#17
Wie sieht es denn mit einer Eigenbedarfskündigung für die obere Wohnung aus....
Diese könntest du selbst beziehen.
Du müsstest dann NUR die Hypothek tragen, das heißt DU entschuldest deine EX gleich mit.

Wie hoch sind die mtl. Hyporate? Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?

Für den KU werden mindestens 225.- Euro fällig.
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#18
Ich will Dich nicht in Depressionen treiben - aber die Hoffnung auf den § 1579 BGB (Verwirkung Unterhaltsanspruch) kannst Du vergessen. Ich konnte dem Oberlandesgericht nachweisen, dass Exe mich über Jahre vorsätzlich um fünfstellige Beträge beschissen hat - Kommentar des Richters: "warum haben Sie sie nicht damals gleich auf die Strasse geworfen?". Resultat: null. Zu lange her, keine Verwirkung.

Meine Anwältin hat gleich zu Anfang gesagt, dass Exe mindestens mit dem Messer auf mich losgehen müsste,vor vielen Zeugen, damit man mit dem § 1579 BGB was erreichen könne...

und dass die Zuweisung der Wohnung nur befristet sein wird, glaube ich auch nicht. Deine Exe wird dann in schöner Regelmässigkeit Strafanziegen gegen dich erstatten wegen Stalking o.ä., und du wirst dich deinem eigenen Haus nicht mehr nähern dürfen, oder andere lustige Sachen.

Handle jetzt, sonst fahren andere mit dir Schlitten.

Austriake

P.S.: welche Fächer unterrichtest Du? Könntest du das auch in einer anderen Sprache?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
Das ist das einzige negative am Beamtentum. Man kann überhaupt nicht tricksen und jeder weiß wie viel man verdient.

In deiner Lage würde ich mich an deiner Stelle mal untersuchen lassen vom Onkel Dock auf Überarbeitung. Kenne einige Lehrer die krank geworden sind aufgrund psychischer Überlastung. Burnout und alles was in die Richtung geht um Arbeitsunfähig zu werden. Ein neues Konto eröffnen und als P Konto einrichten.

Und das allerallerwichtigste was du jetzt machen musst ist alles Versilbern oder in Sicherheit bringen. Das ist Prio 1. Das Haus darf außer einem Feldbett und einigen vielen schönen Vorhängen samt bestückten Kerzenständern für die allabendliche Atmosphäre zur Beruhigung deiner Psyche nichts mehr beinhalten.
Fahren deine Untermieter eigentlich in Urlaub? Kannst du in Naher Zukunft davon ausgehen, dass du mal eine laute Party im Haus machen kannst wo du es so richtig krachen lässt -ohne deine Untermieter zu stören - um dich von deinem alten Leben verabschiedest und ein Neues beginnst.

So wie deine EX drauf ist kannst du dein Kind sowieso abschreiben. Die will dich abservieren auf die übelste Art und du musst gegensteuern. Gesetzlich bist du am Ar... das muss dir auf jeden Fall klar sein. Kopf in den Sand stecken wirst du in spätestens einem Jahr bereuen.
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#20
(25-06-2013, 13:01)raid schrieb:
(24-06-2013, 14:11)PapaBalu schrieb: Gruß


Sie wirft dir vor, dass Du dich an ihr vergriffen hast und ihr den Zugang zum Kinde verwehrt hättest ;-)

Tatsächlich wird es so gewesen sein:
Du klärtest sie auf, dass sie in Bezug auf das Kind evtl. was ändern sollte (z. B. dass die Ruhezeiten fürs Kind strickt eingehalten werden sollten), währenddessen drehte sie hohl, fing an zu schreiben, wollte an dir vorbei, Du hattest sie lediglich kurz am Arm festgehalten und um Ruhe geben, weil doch das Kind nebenan schläft.

Stimmts so in etwa??

FastWink, bis auf das ich sie noch nicht einmal berührt habe. Sie vertauscht einfach die RollenBig Grin. Egal was kommt, ich habe das große Glück eine Familie und einen Freundeskreis zu haben, die gerade voll hinter mir stehen und mich unterstützen, wo sie nur können. Ich werde da durchkommen und gestärkt rausgehen. Die kriegt mich nicht klein. Besser ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende. In drei Jahren wäre ich wohl eingewiesen worden wegen der Frau.
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#21
also papabalu...welchen tip nimmst du an?

1 - 2 - oder 7???

nochmals: räume wohnung leer wie flasche leer!
bring alles in sicherheit!
wichtig: mach einen wasserfesten deal mit der bank evtl. wirklich dem mieter kündigen und die ex oben einziehen lassen und dann soll sie über job-center miete an dich zahlen - wenns möglich ist.

ansonsten: prüfen, ob du die wohnung notariell an eine vertrauensperson "verkaufen" kannst...vorher mit bank absprechen. nachdem die bank weis was läuft und die bank evtl. dann auf einer sicheren posn steht, könnte das gut ausgehen.

gehalt: an wen könntest du wegen einer kreditvereinbarung rückwirkend 3 jahre dein gehalt abgetreten haben???? dann läuft die unterwerfung mit gehalt ins leere....dem vater staat legst du gelegentlich die abtretung vor und diese wird zu den akten genommen und jedem pfänder der mittelfinger gezeigt. so habe ich es auch gemacht!

kontos: neues konto im ösiland! wenns nicht zu weit! keinem was sagen! nimm deine läptops weg...sichere daten woanders, paß auf deine arbeitsmittel, schülerhefte, bücher etc auf. wenn [Unterschreitung des Mindestniveaus] schon so ein mistvieh geworden ist, dann zeig ihr die grenzen.

geh auch zum jugendamt, beantrage das hälftige sorgerecht vorm FG. wenn du magst, kann ich dir einen anwalt in freising empfehlen, dem du mal gg geringe gebühr von ca eur 300 den sachverhalt schickst - er kann dir ohne girlanden etwas empfehlen oder auch sagen, wie du dich verhalten sollst, und er wird dir auch sagen - wenn etwas garkeine aussicht auf erfolg hat.

in kurzform unter piloten:

1. identify problem
2. isolate problem
3. fly the plane
4. save the passengers
5. communicate

ich glaube, du hast jetzt viele tips bekommen und mußt nur noch über die emo-hürde springen...

bb
netlover
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#22
kannst du das bitte in Deutsch nochmal formulieren. Ich kapiers nicht und normaler Weise bin ich nicht schwer von Begriff.

gehalt: an wen könntest du wegen einer kreditvereinbarung rückwirkend 3 jahre dein gehalt abgetreten haben???? dann läuft die unterwerfung mit gehalt ins leere....dem vater staat legst du gelegentlich die abtretung vor und diese wird zu den akten genommen und jedem pfänder der mittelfinger gezeigt. so habe ich es auch gemacht!
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#23
(25-06-2013, 16:58)MasterOfDesaster schrieb: kannst du das bitte in Deutsch nochmal formulieren. Ich kapiers nicht und normaler Weise bin ich nicht schwer von Begriff.

gehalt: an wen könntest du wegen einer kreditvereinbarung rückwirkend 3 jahre dein gehalt abgetreten haben???? dann läuft die unterwerfung mit gehalt ins leere....dem vater staat legst du gelegentlich die abtretung vor und diese wird zu den akten genommen und jedem pfänder der mittelfinger gezeigt. so habe ich es auch gemacht!

@ masterofdesaster

Der Trick geht so: man tritt sein Netto-Gehalt oder Netto-Lohn an jemanden ab. Hierzu reicht ein Stück Papier, wo drauf steht: Abtretung. Besser natürlich mit Stempel von einem Notar. Eine gute Begründung sollte mit drauf stehen, z.B. "Ich trete aus meinem Nettolohn monatlich 1.000.- Euro ab an meine Schwester Rosemarie Austriakin wegen Leibwohnrecht in deren Eigenheim in Musterstadt, Scheidungsweg 12, im Zeitraum Januar 2013 bis Dezember 2023."

Diese Abtretung geht einer Pfändung vor; d.h. an diese 1.000.- Euro kommt kein Gerichtsvollzieher mehr ran. Und das, was man sich für den abgetretenen Betrag erkauft, ist nicht pfändbar (und vererbbar auch nicht...).

Das war jetzt ein Beispiel. Bisschen Phantasie muss man schon aufbringen, dann gelingt das auch.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
Wo ist der Haken?
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#25
Bestimmte Ämter finden da Wege, eine Abtretung zu umgehen, das haben wir z.B. persönlich erfahren müssen. Das heißt dann "Anspruchsüberleitung", "Verrechnung", etc. Die rangieren dann noch vor der Abtretung und der Pfändung, ob man`s glaubt oder nicht. Nur so am Rande, ich hab den Thread nicht ganz gelesen.
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