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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#20
(21-03-2011, 11:11)beppo schrieb: Fehlt eigentlich nur noch, dass beide Lesbenmütter BU für sich fordern.

Die biologische Mutter kann das jedenfalls problemlos fordern.

Ich denke, aber dass die meisten "Samenspender" mittlerweile wissen, wie teuer ihnen ihre ritterlich-dümmlichen Hilfsdienste für kindstolle Frauen werden können. Noch weit schlimmer ist ein ganz anderer Fall, über den natürlich geschwiegen wird, weil er für Männer noch viel gefährlicher ist: Frauen, die sich temporär mit einem Mann einlassen und ihn über ihre Verhütung anlügen, in der Absicht auf diese Weise ein ein Kind zu kommen.

Da gibts dann auch keine Samenspenderdiskussion und alle sind sich einig, dass der Vater gefälligst zu zahlen habe, schliesslich habe er ja "seinen Spass" gehabt. Aber wo ist der Unterschied? Der "wissentliche Samenspender" holt sich drei Minuten gepflegt einen runter und der "unwissentliche Samenspender" wird angelogen und verbringt drei Minuten in einem klammen Fischladen.

http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft#
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