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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#79
Ein paar Gedanken dazu:

- lustig wirds auch, weil durch diese Datenbank eine Erwartungshaltung aufgebaut wird und ein Wissen behauptet, das vielleicht gar nicht da ist. Auch Samenspender ziehen mal ohne Nachsendeadresse um, wandern aus, sterben, ignorieren Anfragen von Spenderkindern. Die Datenbank heisst ja nicht, dass die Herkunft der Kinder tatsächlich freie Bahn hat. Eigentlich wird nur schlecht vorgehalten, was vorher schon schlecht vorgehalten wurde.

- warum wird eigentlich umgekehrt alles ausgeschlossen? Ja, ich weiss, Männer und insbesondere Väter sind traditionell sowieso das Allerletzte im deutschen Familienrecht. Wo bleibt eigentlich das Recht zu erfahren, ob man leibliche Kinder hat?

- wieso wieder mal ein neuer Spezialfall, nochmal eine neue rechtliche Klasse von Eltern und Kindern? Es gibt längst Regelungen für nichtleibliche Kinder, nämlich für Adoptivkinder. Die Vermittlungsakten können Kinder ab 17 und Adoptiveltern bis 17 Jahren Kindesalter einsehen (u.a. § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz). Beim Standesamt können Adoptiveltern, Grosseltern, Kinder ab 17 das Personenstandsregister einsehen. Auch hier wieder fehlt einer auffallend: Die leiblichen Eltern. Für alle Anderen gibts nur Einsicht, wenn sie "ein rechtliches Interesse" glaubhaft machen können.

- werden Samenspender eigentlich umfassend aufgeklärt über die rechtlichen Folgen? Oder gibts da vor der Spende nur ein A4-Heftchen mit 2 Punkt - Kleingedrucktem, auf das eine schmuddelige Hilfskraft hinweist mit den Worten "da unterschreiben! Und dann ab in die Kabine! Bildschirm sauber lassen!"

- wie rechtlich ausgeschlossen "Er soll weder durch das Kind noch durch dessen Eltern zivilrechtlich in Anspruch genommen werden können" in 17 Jahren ist, kann Keiner garantieren, vor allem nicht angesichts des irrwitzigen Taumelkurses des deutschen Familienrechts, das nur ein durchgängiges Element kennt, nämlich Väter zu verachten. Nun geht ja der Trend wieder viel stärker zur Abstammung, gezwungenermassen weil Abstammungstests so schnell und billig sind und damit eine Menge nach oben kam was man früher fein unter die Decke lügen konnte. Und Abstammung ist eben das Band, das Spender und Spenderkinder unlösbar verbindet. Ähnliche Grenzen gab es einmal für nichteheliche Kinder, bei denen dann Stück für Stück teilweise, dann volle Erbberechtigung, teilweiser und dann voller Unterhalt, mittlerweile auch teilweises Sorgerecht (bei den Rechten des Vaters dauerte die Gleichstellung wie üblich am längsten und nicht noch nicht mal abgeschlossen) dazukam.
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 21:41
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 29-09-2020, 11:06
RE: Samenspender soll Unterhalt bezahlen - von zwangszahler - 27-01-2014, 17:50
RE: Heisses Thema: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 17-10-2016, 09:37

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