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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#61
(26-01-2015, 19:17)p__ schrieb: Eben! Da wird auf der einen Seite mit salbungsvollen Worten die eminent wichtige Kenntnis der Abstammung verkündet, auf der anderen Seite wird dieses Recht plötzlich total untergeordnet und dem Willen von Menschen unterworfen, von denen es nicht mal abstammt.

Auch das ist in beiden Fällen so, denn die Samenspendeklinik ist ja auch nicht verpflichtet, jedes Kind von sich aus zu informieren, sondern eben nur, wenn das Kind anfragt. Von daher ist Dein Vorwurf der Bigotterie haltlos. Dem Samenspendekind werden exakt die gleichen Rechte zugestanden wie dem Kind in dem von Dir angegebenen Vergleichsfall. 

.
Zitat: Leute, die sich nach bisheriger Rechtslage darauf verlassen haben, ein paar Euro mit einer Samenspende zu verdienen und dann mit dem nichts mehr zu tun zu haben, was die Ärzte und unbekannte Frauen damit machen. Stück für Stück wird diese Annahme nun verschoben, was rückwirkend einige Risiken und Grauzonen für den Spender vergrössert. 

Wenn Du auf die Risiken anspielst, ggf. auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen zu werden, so wird das sicher irgendwann ausgeurteilt werden. Falls auf "ja" erkannt wird, dann müsste es auf jeden Fall einen Vertrauensschutz für die "Altfälle" geben.
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