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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#58
(26-01-2015, 18:44)p__ schrieb:
(26-01-2015, 18:30)Theo schrieb: was in der Presse schon 'mal zitiert wurde, dann kannst Du gleich jegliche Löschung aufgeben.

Schwachsinn. "Schlampenschutzgesetz" war jahrelang im Kritikteil der Artikel seriöser Publikationen gängiger Begriff, mit dem der Widerspruch gegen die Reform beschrieben wurde. Die dadurch ausgedrückte kritische Ironie trifft sehr gut und ist durchaus nicht jenseitig niveaulos. Wenn du das in eine Reihe mit explizit abzulehnenden Begriffen wie Neg*r, F*tze & Co stellst, hast du sehr wenig Ahnung vom Inhalt der Bezeichnung Niveau.

Wenn, dann nur als Zitat irgendwelcher Extremfraktionen. Du kannst mir gerne anderes belegen. Ist im Grunde aber nur ein Nebenschauplatz. Wie gesagt, es ist Dein Forum und wenn Du das so haben willst, dann ist es eben so.

(26-01-2015, 18:44)p__ schrieb:
Zitat:Will das Kind irgendwann tatsächlich wissen, ob der leibliche Vater auch der biologische ist

Wie denn? Es wird ja bewusst mit voller Absicht über seine Abstammung getäuscht und den rechtlichen Eltern das volle Recht gegeben, ihm eine falsche Komödie vorzuspielen.

Auch da gibt es rechtlich keinerlei Unterschiede zum "Samenspenderkind": Wenn dem keiner sagt, dass es durch Samenspende gezeugt wurde (und es auch nicht von selbst einen Anfangsverdacht hegt), dann erfährt es auch nichts. In beiden Fällen hat das Kind bezüglich der Kenntnis seiner Abstammung die gleichen Möglichkeiten. Insofern ist das von Dir erstzitierte BGH-Urteil nur konsequent und stimmig.

In dem von Dir zitierten Fall (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2012, Az. 11 UF 1141/12) gibt es zudem noch die Möglichkeit, dass der tatsächliche Vater dem Kind die Wahrheit sagt. Ob das Kind dieses Faktum dann irgendwann überprüfen lassen will, liegt allein an ihm. Die Möglichkeit dazu hat es.
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