28-10-2012, 09:51
Wie wäre es damit sich erst mal die bisherige Rollenverteilung darstellen zu lassen (hierzu liegt bisher nix vor) und ihn seine RAin fragen zu lassen, wie die am zuständigen FamG die Chancen auf ein angestrebtes Wechselmodell einschätzt?
Eine EA auf Übertragung des ABR macht mMn nur dann Sinn, wenn damit einhergehend das Wechselmodell gleich mit begründet und die Möglichkeit zur Praxis dargelegt wird. Die Übertragung des ABR soll in diesem Fall schließlich verhindern, dass das angestrebte Wechselmodell unmöglich gemacht wird (durch einseitige, nicht einvernehmliche, mütterliche Festlegung des Lebensmittelpunktes im Haushalt der Mutter).
Wenn die Mutter in der Vergangenheit die Betreeung hauptsächlich übernommen hatte und der Vater nicht mal Elternzeit vorweisen kann, siehts eigentlich schon recht finster für ihn aus.
Eine EA auf Übertragung des ABR macht mMn nur dann Sinn, wenn damit einhergehend das Wechselmodell gleich mit begründet und die Möglichkeit zur Praxis dargelegt wird. Die Übertragung des ABR soll in diesem Fall schließlich verhindern, dass das angestrebte Wechselmodell unmöglich gemacht wird (durch einseitige, nicht einvernehmliche, mütterliche Festlegung des Lebensmittelpunktes im Haushalt der Mutter).
Wenn die Mutter in der Vergangenheit die Betreeung hauptsächlich übernommen hatte und der Vater nicht mal Elternzeit vorweisen kann, siehts eigentlich schon recht finster für ihn aus.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)