17-07-2012, 16:50
(17-07-2012, 14:50)JahJahChildren schrieb: Wenn deine Anfrage bei mir landen würde (ohne Eingangsbestätigung), wäre die aber ganz schnell in Ablage P.
Und wenn was kommt, dann sicherlich nicht bis zum nächsten avisierten Termin vor Gericht - befürchte ich.
Ich würde es mit einem Termin vor Ort versuchen. Ggf. folgenden Termin zur Stellungnahme dort schriftlich geben lassen. Zeugen mitnehmen, falls Auskunft, bzw. schriftliche Stellungnahme verweigert werden sollte. Am besten gleich den Geschäftsstellenleiter befragen. Das spart die Meldekette von unten nach oben und wieder retour.