13-07-2012, 16:17
(13-07-2012, 09:07)karlma schrieb:wenn er die Grundlagen für den Vergleich protokollieren läßt, muss sich das Gericht daran orientieren, sonst verschafft es ihm die Möglichkeit, vom Vergleich zurück zu treten.(13-07-2012, 07:21)Ibykus schrieb: Das Formulieren kannst Du getrost dem Gericht überlassen.
Das entspricht nicht meiner Erfahrung. OLG formulierte so, dass ich für ein halbes Jahr Unterhaltsvorschuss hätte zurückzahlen müssen, obwohl bereits mehr als genug gepfändet worden war. Auch meine Anwältin war ganz erstaunt, als ich sie Im letzten Moment aufforderte, dem Vergleich zu widersprechen. Deswegen ist Zeit, die Formulierungen noch mal zu prüfen, wichtig.
Im Übrigen hatte ich geraten, den Vergleich erst nach Vorlagenvorlage zu genehmigen.