Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#85
(16-01-2012, 19:23)Dzombo schrieb: @Camper1955...

Und wie zahlst Du das Geld, wenn Du nichts hast?

er sollte sich "fiktive" Zahlungsweise ausbitten.
Dann kann er auch mal ein fiktives Trinkgeld geben, ohne dass es ihm als Bestechung ausgelegt werden könnte.

Überhaupt ist "Fiktiv" gar nicht so schlecht.

Fiktiver Freiheitsentzug ist ne super Sache, weil sie gar nicht in Deine Freiheitsrechte eingreift.

Allerdings muss man vor "fiktiver Bewährung" warnen!
Das entspricht einem realen Freiheitsentzug.

Fuchs pass auf!

Bei Dürrenmatt standen die Physiker vor der Frage, wer eigentlich die Irren sind: jene, ausserhalb der Mauern oder sie, (die Physiker) innerhalb der Mauern Big Grin

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB borni 3 9.506 29-01-2010, 13:03
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste