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Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung)
#5
(20-04-2018, 20:39)Iwes2202 schrieb: Außerdem sind mein Nochehemann und ich uns einig dats ich die Wohnung behalte.

Dann ist doch alles schon geregelt - ihr seid euch einig. Ein extra Antrag auf Zuweisung der Wohnung wäre dann Geldverschwendung. Anträge gehen im übrigen immer auch an die Gegenseite. Wie sollte das sonst laufen? Im Zivilrecht streiten immer zwei Parteien. Ein Verfahren, dass eine Partei gar nicht erfährt, was die andere Partei will, wäre ziemlich widersinnig.

Ausnahme Eilverfahren, einstweilige Verfügung, aber eine besondere Eilbedürftigkeit auf vorläufigen Rechtsschutz hast du nicht begründet. Und auch dagegen kann angegangen werden und deine Anträge werden bei der Gegenseite landen. Zivilrecht heisst Interessenausgleich und nicht Schnellverurteilung von jemand, der gar nicht weiss warum gegen ihn geklagt wird.
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RE: Zuweisung der Wohnung (eidesstattliche Erklärung) - von p__ - 20-04-2018, 21:50

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