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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#74
(29-01-2015, 19:35)Zuschauer schrieb: Ein per Samenspende gezeugtes Kind wird geboren. Nach einigen Jahren, sagen wir mal sieben, hat Mama keinen Bock mehr auf Papa. Sie will ihn ''loswerden'', natürlich soll er keinerlei Rechte am Kind haben. Papa soll schlicht und ergreifend nicht mehr existent für's Kind sein.
Nichts einfacher als das. Nach neuester Rechtsprechung schiebt sie das Kind vor, erklagt sich im Namen des Kindes Auskunft, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Der wird ihr dann genannt, und schon kann Mama in aller Seelenruhe im Namen des Kindes die juristische Vaterschaft von ihrem Ex anfechten und den leiblichen Vater in die Verantwortung zwingen!

Dass es so eintritt, kann ich mir schlecht vorstellen. Die Mutter kann das Kind ja in einer so wichtigen Angelegenheit nicht allein vertreten. Also müsste der rechtliche Vater schon zustimmen. Zudem ist die Vaterschaftsanfechtung durch den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Also von "nichts einfacher als das" kann wohl nicht die Rede sein.
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