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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#51
(26-01-2015, 16:15)p__ schrieb: Begründet wird das Ganze, dass die Abstammung ja schliesslich "eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis" sei. Was für ein bigotter Opportunismus. An anderer Stelle ist die Abstammung keinen Pfifferling wert.

Nur am Rande erwähnt: Wenn Du Dein Forum bezüglich der Ausdrucksweise auf einem gewissen Level haben willst, solltest Du selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Zur Sache: Ich verstehe nicht, wo Du die Bigotterie siehst. Die Kenntnis der Abstammung ist ein elementares Recht jeden Kindes. Und dem wird ja auch Rechnung getragen: Analog zum Auskunftsrecht bei über eine Samenbank gezeugten Kindern gibt § 1598a BGB jedem Kind das Recht, von seinen (rechtlichen) Eltern Zustimmung zu einem Abstammungsgutachten zu verlangen.

Von daher hat jedes Kind die Möglichkeit, Sicherheit über seine Abstammung zu erhalten, soweit dieses praktisch möglich ist, also der Vater über den Test feststellbar ist. Wenn sich herausstellt, dass der rechtliche Vater nicht der biologische ist und der biologische tatsächlich nicht bekannt ist, dann scheitert die Feststellung natürlich am Faktischen, aber das kann kein Gesetz verhindern.
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