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Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten
#1
Ihr Lieben,

vielleicht kann jemand weiterhelfen?!

Folgende Sachlage:

Nach Geburt des Kindes stellt die KM den KG Antrag, der KV unterschreibt diesen Antrag. Zu diesem Zeitpunkt leben die Eltern in Partnerschaft. Zwei Jahre später trennen sich die Eltern partnerschaftlich und räumlich, fortan betreuen sie das Kind zu gleichen Anteilen in getrennten Haushalten. Der KV meldet das Kind nach der räumlichen Trennung mit Hauptwohnsitz bei sich an, dabei verlangt das Einwohnermeldeamt keine Vollmacht mit Zustimmung der KM vom KV. Anschließend stellt der KV selbst einen Antrag auf KG und stellt die FK umgehend die Auszahlung von KG an die KM ein. Da die KM den KG Antrag des KV nicht zustimmt erhalten die Eltern einige Monate kein KG. Der KV gibt irgendwann nach und unterzeichnet einen neuen Antrag der KM auf KG, dort trägt die KM ein, dass das Kind bei ihr lebt. Seit diesem Zeitpunkt bezieht die KM das KG, ohne jedoch dass das Kind bei der KM mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wie ist hier die Rechtslage falls der FK irgendwann auffällt, dass das Kind nicht beim Empfänger mit Hauptwohnsitz gemeldet ist? Wer ist, im Falle einer Rückforderung, der Schuldner gegenüber der FK? 

Dank und Gruß,

adafeb
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Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - von adafeb - 04-05-2017, 21:38

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