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Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - Druckversion

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Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - adafeb - 04-05-2017

Ihr Lieben,

vielleicht kann jemand weiterhelfen?!

Folgende Sachlage:

Nach Geburt des Kindes stellt die KM den KG Antrag, der KV unterschreibt diesen Antrag. Zu diesem Zeitpunkt leben die Eltern in Partnerschaft. Zwei Jahre später trennen sich die Eltern partnerschaftlich und räumlich, fortan betreuen sie das Kind zu gleichen Anteilen in getrennten Haushalten. Der KV meldet das Kind nach der räumlichen Trennung mit Hauptwohnsitz bei sich an, dabei verlangt das Einwohnermeldeamt keine Vollmacht mit Zustimmung der KM vom KV. Anschließend stellt der KV selbst einen Antrag auf KG und stellt die FK umgehend die Auszahlung von KG an die KM ein. Da die KM den KG Antrag des KV nicht zustimmt erhalten die Eltern einige Monate kein KG. Der KV gibt irgendwann nach und unterzeichnet einen neuen Antrag der KM auf KG, dort trägt die KM ein, dass das Kind bei ihr lebt. Seit diesem Zeitpunkt bezieht die KM das KG, ohne jedoch dass das Kind bei der KM mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wie ist hier die Rechtslage falls der FK irgendwann auffällt, dass das Kind nicht beim Empfänger mit Hauptwohnsitz gemeldet ist? Wer ist, im Falle einer Rückforderung, der Schuldner gegenüber der FK? 

Dank und Gruß,

adafeb


Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - CheGuevara - 04-05-2017

Gähn!!!

Das sind keine kniffligen Rechtsfragen. Dafür haben Mitglieder (nicht ich) dieses Forums bereits Energie, Zeit und Geld in die Rechtsfortbildung beim BGH investiert und die Sache ist entschieden.

Lese in den FAQs nach und recherchiere in den BGH-Beschlüssen, alles geklärt.


RE: Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - adafeb - 05-05-2017

Hey,

ich habe dazu in der Suche, im Vorfeld, nichts konkretes finden können. Und ich bin daher dankbar für jede klare Aussage oder einen Link zwecks Selbststudium.

Grüße


Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - CheGuevara - 05-05-2017

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindergeld-beim-wechselmodell-bgh-entscheidet-wem-es-zusteht_220_365262.html

http://www.trennungsfaq.com/forum/printthread.php?tid=11007


RE: Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - adafeb - 05-05-2017

Hey,

vielen Dank für die Links. Daraus geht hervor, wie die Rechtslage bei der Aufteilung des KG im WM ist. Diese Frage habe ich jedoch gar nicht gestellt.

Im Bezug auf die oben von mir geschilderte Sachlage möchte ich wissen wie die Rchtslage ist und wer Schuldner ist falls die FK einen Anspruch auf Rückzahlung des KG erhebt.

Grüße,

adafeb


RE: Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - p__ - 05-05-2017

(04-05-2017, 21:38)adafeb schrieb: Wie ist hier die Rechtslage falls der FK irgendwann auffällt, dass das Kind nicht beim Empfänger mit Hauptwohnsitz gemeldet ist? Wer ist, im Falle einer Rückforderung, der Schuldner gegenüber der FK? 

Zunächst mal gibts es nur im Melderecht einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht dagegen sehr wohl zwei gleichwertige Wohnsitze. An wen das Kindergeld ausgezahlt wird, liegt erst mal in Disposition der Eltern und hat nichts mit dem Hauptwohnsitz zu tun. Fallkonstellationen, wo das nur teilweise oder nicht der Fall ist, gibts natürlich auch.

Rückforderungen können nur entstehen, wenn das Kind gar kein Kindergeld zu erhalten gehabt hätte. Wenn ein Elternteil meint, das Kindergeld wäre fälschlicherweise an den Anderen ausbezahlt worden, sind das Rückforderungsansprüche, die zwischen den Eltern zu klären sind, nicht zwischen Eltern und Kindergeldkasse.

Und bitte... ein paar weniger Abkürzungen machen den Text verständlicher. Auch ich musste erst über "FK" rätseln. FK, KV, KG, KM... nicht allen Ratsuchenden ist das bekannt, wenn sie ins Forum kommen und auf solche Threads stossen.