08-05-2017, 21:26
Hallo, mein erster Beitrag, hab bisher nur gelesen. Meinen Fall habe ich hier nicht beschrieben, habe im Moment so meine Gründe.
Zur Sache: Ich habe auch vor den Anwalt für die Scheidung zu sparen. Scheidung und Versorgungsausgleich sind unstrittig, letzteres werden die schon korrekt berechnen.
Der Zugewinnausgleich ist allerdings höchst strittig, den werde ich aber nicht im Scheidungsverfahren beantragen, weil ich ein persönliches Interesse habe, ihn hinauszuzögern solange es geht. Ich habe vor ihn entweder von ihr beantragen zu lassen, weil Sie unbedingt das gemeinsame Haus verkaufen möchte oder eben innerhalb der Verjährungsfrist nach der Scheidung, dann natürlich mit Anwalt.
Grüße Marcus
Zur Sache: Ich habe auch vor den Anwalt für die Scheidung zu sparen. Scheidung und Versorgungsausgleich sind unstrittig, letzteres werden die schon korrekt berechnen.
Der Zugewinnausgleich ist allerdings höchst strittig, den werde ich aber nicht im Scheidungsverfahren beantragen, weil ich ein persönliches Interesse habe, ihn hinauszuzögern solange es geht. Ich habe vor ihn entweder von ihr beantragen zu lassen, weil Sie unbedingt das gemeinsame Haus verkaufen möchte oder eben innerhalb der Verjährungsfrist nach der Scheidung, dann natürlich mit Anwalt.
Grüße Marcus