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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#75
Auf Ebene deines privaten Falls kannst du nichts tun, da bist du eingezwängt in eine Rechtssprechung, die sich evolutionär über viele Jahre auf Unterhaltsmaximierung optimiert hat. Rechnerisch der beste Weg wäre, die 30 EUR zu zahlen wie es schon Kay vorgeschlagen hat. Die 660 EUR für zwei Jahre liegen im Bereich der Anwaltskosten, wenn du klagst. Du solltest aber irgendwie schriftich festhalten (z.B. eine Bestätigung vom Jugendamt), dass du auf die Anerkennung der Fahrtkosten bestanden hast und das vom Jugendamt abgelehnt wurde.

Der Grund: In zwei Jahren kommt das Jugendamt wieder und will erneut Auskunft. Vielleicht würdest du dann aufgrund deines Nettolohns in eine höhere Tabellenstufe rutschen. Noch steigen die Löhne eher statt dass sie sinken. Das kannst du dann ohne Klage verweigern mit Hinweis auf deine Fahrtkosten. Dann muss das Jugendamt klagen und nicht du. Und sie können sich auch nicht damit herauslügen mit "Vor zwei Jahren haben sie doch unsere Fahrtkostenberechnung auch akzeptiert!". Hast du eben nachweisbar nicht. Ist zwar auch keine Garantie, den Fall zu gewinnen, aber die Chancen stehen besser.

Auf allgemeiner Ebene halte dich an die Tips in http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#unrecht , vor allem mach den Mund auf über deine Erfahrungen, das tun leider zu wenig Väter, lieber leidet man still und spielt bald wieder produktives Mitglied der Gesellschaft, wählt auch noch brav die Blockparteien, die für den Dreck verantwortlich sind. Du solltest auch selbstkritischer werden und dich fragen, was dich zu einer Importfrau gebracht hat, die sogleich die Pille "vergisst". Verhelfe deiner Menschenkenntnis und Verstand zu einer Blüte statt dem Geldbeutel importierter Lügnerinnen.
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