7. Sonstiges

  1. Gibt es Steuertipps für Trennungsväter?
  2. Wie finde ich einen guten Anwalt?
  3. Bin ich der Vater?
  4. Wer steht hinter der Trennungsfaq für Väter?
  5. Darf ich Trennungsfaq-Inhalte anderweitig verwenden?
  6. Was kann ich tun, um das Familienunrecht an Vätern zu verändern?            
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Gibt es Steuertipps für Trennungsväter?

Die steuerliche Behandlung von Unterhaltspflichtigen ist in Deutschland einzigartig schlecht. Der Staat bereichert sich an Scheidungen. Eines der Wunder im Unterhaltsrecht ist die friedliche Akzeptanz von Trennungsvätern, trotz zu versorgender Kinder in die Single-Steuerklasse 1 eingestuft zu werden und auch den Kindesunterhalt voll versteuern zu müssen, undenkbar in den meisten Nachbarländern. Einige Spezialfälle und Möglichkeiten existieren noch, um manchmal etwas Steuern zu sparen.

Wie finde ich einen guten Anwalt?

Gute Anwälte sind schwer zu finden. Trennungsväter sind zudem eine unbeliebte Klientel. Die Erfolgsaussichten ihrer Verfahren sind traditionell gering, werden schlecht bezahlt, sind aber arbeitsaufwendig - im Gegensatz zur Vertretung von Müttern, die Dank der einseitigen "Recht"sprechung viel häufiger erfolgreiche Selbstläufer sind. Hinzu kommt die unterdurchschnittliche Finanzkraft der Klienten, was das Risiko von Zahlungsausfällen erhöht. Wer einen Anwalt nimmt, muss keinen reinen Fachanwalt für Familienrecht suchen. Die besten Anwälte lassen Familienrecht nur nebenher aufgrund persönlicher Erfahrungen mitlaufen. Wer Geld hat, kann einen erwiesen guten Anwalt nach Aufwand auf Honorarbasis beschäftigen. Für Verfahrenskostenhilfe ist kein Anwalt motiviert. Bei 7080 EUR durchschnittlichem Monatseinkommen (Quelle: Gehaltsanalyse der Beratungsfirma Kienbaum für 2007) schöpft der Anwaltsberuf Dank dem deutschen "Rechts"wesen aus dem Vollen und hat es nicht nötig, nur für eine normale Vergütung tätig zu werden. Anwalt oder Anwältin spielt keine Rolle, jedoch sollte man Anwältinnen erst auf Mitgliedschaft in feministischen Rechtslobbys wie dem djb prüfen.

In Vätergruppen kann man Leute fragen, welche Erfahrungen sie mit ihren Anwälten gemacht haben. Eine erstklassige Quelle könnte auch das Jugendamt sein. Die Mitarbeiterinnen wissen genau, welcher gegnerische Anwalt gut vor Gericht war, leider rücken sie mit dieser Information aus nahe liegenden Gründen nicht heraus. Vielleicht erfährt das persönliche Umfeld etwas?

Vorsicht vor Empfehlungen von Vereinen. So mancher Verein (nicht der "Väteraufbruch für Kinder") fungiert als Klientenköder, der Anwälte (die häufig Vorträge ohne Honorar für den Verein halten) als Empfehlung führt, die dann im Massenbetrieb mehr schlecht als recht die herbeigelockten Klienten abfertigen. Ausgefeilte www-Seiten und Kanzleien in guten Gegenden sind genauso wenig Anzeichen für fähige Anwälte. Anwaltslisten tauchen immer wieder auf, sind natürlich mit Vorsicht zu geniessen. Hier zwei Beispiele: Anwaltsempfehlungen; Rechtsanwälte - White List.

Korrekt arbeitende Anwälte geben Hinweise auf die entstehenden Kosten, schicken gegnerische und eigene Briefe sofort zu, sprechen über die möglichen Risiken so wie über die Chancen, handeln nicht streitverschärfend, haben eine gute Ausdrucksweise in Sprache und Schrift. Geldgierige Anwälte sorgen für hohe Streitwerte, verlangen Vorauszahlung und wollen über die Einkommenssituation des Mandanten frühzeitig im Bilde sein.

Bekannte, Verwandte und Freunde, die zufällig Anwalt sind, sollte man grundsätzlich nicht engagieren.

In Sorgerechts- und Umgangsverfahren verzichtet man besser ganz auf einen Anwalt. Die Ergebnisse sind oft besser als mit Anwalt. Wer sich gut in die Materie einarbeitet, in Sprache und schriftlichem Ausdruck den Gerichtsgepflogenheiten entsprechen kann, wird sich auch ohne Anwalt gut halten können. In den Gerichtssaal kann man statt einem Anwalt auch einen Beistand nach §12 FamFG mitnehmen. Leider wurden Beistände zugunsten von Anwälten weitgehend ausgeschlossen. Wer sich die Formulierung eines Antrags nicht zutraut, kann Antragstexte kostenlos über die Rechtsantragsstelle formulieren lassen, die jedes Amtsgericht besitzt. Dort findet auch eine Anfangsberatung über den Antrag und Verfahrenskostenhilfe statt. Stösst man auf unerwartete Schwierigkeiten, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

Bin ich der Vater?

An die privaten Gentestlabors eingeschickte Proben beweisen, dass 25% der überprüften Kinder den vermeintlichen Vätern von Müttern untergeschoben wurden - für die Gesamtbevölkerung liegt die Schätzung bei 10% Kuckuckskindern. Für die Mutter hat derartiger Betrug nur positive Konsequenzen, bis es auffliegt kann sie ungestraft Unterhaltsleistungen von einem Betrogenen abkassieren, an den sie gar keine Ansprüche hat. Sie profitiert von ihrer Untreue. Für Väter, betrogene Scheinväter und Kinder bedeutet es schweren Betrug, vorsätzliche Missachtung des kindlichen Rechts auf Kenntnis seiner Abstammung und einen erheblichen finanziellen Schaden für den belogenen Scheinvater. Der Staat belohnt dies, indem er kurze Fristen für Anfechtungen setzt und danach keine Einsprüche mehr zulässt - aus Unrecht wird Recht durch blosses Aussitzen. Der Betrug der Mutter bleibt trotz §169 StGB (Personenstandsfälschung), § 263 (Betrug) und § 271 (Mittelbare Falschbeurkundung) in der Realität straflos - trotzdem sollte man Betrügerinnen bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn ihr Betrug schliesslich aufgeflogen ist und die Vaterschaft aberkannt. Sei es nur, um die Statistik über diese Fälle realitätsnaher zu machen. BGB § 1600b: Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Andere Männer werden per Anwalt, Jugendamt, Gericht dazu gezwungen, eine Vaterschaftsanerkennung für ein Kind zu unterschreiben. Häufig handelt es sich um kurze Bekanntschaften mit "vergessener" Pille trotz gegenteiliger Versicherungen oder Mütter, die ein Kind ohne Vater haben wollten, dann aber auf die Idee kommen, sich am Geld des Vaters zu bedienen. Niemals ohne vorhergehenden positiven Vaterschaftstest eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen!

Wenn es um das Geld eines Mannes geht, sind keinerlei Grenzen mehr vorhanden. Um Kindschaft und damit Erbansprüche nachzuweisen, sind sogar Exhumierungen von Leichnamen zulässig, um postmortal Vaterschaft zu prüfen (Oberlandesgericht Dresden Az: 10 WF 215/02, Beschluss vom 7.5.2002). Ein staatlich angeordneter Zwangsvaterschaftstest wurde ausserdem für binationale Kinder eingeführt und sogleich massenhaft angewandt. Und selbstverständlich kann die Mutter jederzeit gerichtlich mit einem DNA-Test eine noch nicht anerkannte Vaterschaft erzwingen - auf Alleinkosten des Vaters natürlich. Der einzige, dem ein Vaterschaftstest enorm erschwert oder verweigert wird, ist der Vater selbst, er soll zahlen aber nichts wissen dürfen. Selbstbestimmte Tests in Deutschland wurden von Ex-Ministerin Zypries per Gesetz verboten, obwohl sie nach Bekanntgabe ihrer Pläne von allen Seiten heftig kritisiert wurde ("Schlampenschutzgesetz"). Wer trotzdem testet, macht sich strafbar - laut Gesetz hat er per Gerichtsverfahren die Zustimmung der Mutter einzuklagen, wodurch der Mann gezwungen wird, den familiären Frieden nachhaltig zu zerstören.

Regeln für alle Vaterschaftstests: Zunächst sollte man die Mutter aber per Einschreiben schriftlich auffordern, einem Test freiwillig zuzustimmen, andernfalls bleibt man auf allen Kosten allein sitzen ("Verfahren mutwillig herbeigeführt"). Kommt es zum Test, das eigene Probenmaterial und das des Kindes nicht aus den Augen lassen, eigenhändig den Umschlag beschriften und abschicken. Die Rückantwort an die eigene Adresse schicken lassen, nicht an die der Mutter.

Grundsätzlich oder schon beim leisesten Zweifel sollte seitens des Vaters frühzeitig ein Vaterschaftstest bei einem ausländischen Labor gemacht werden, spätestens bei einer Trennung mit Unterhaltszahlungen. Darüber muss er natürlich schweigen, um kein Ordnungsgeld zu riskieren. Die Tests sind einfach, schnell, schmerzlos und bezahlbar. Beweist ein Vaterschaftstest, dass dem Mann ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, kann der offene offizielle Weg begonnen werden. Dann muss ein offizieller Test amtlicherseits durchgeführt werden, was rund 1500 EUR kostet - das Rechtswesen bereichert sich an einer Information, die längst bekannt ist.

Theoretisch hat der Scheinvater nach erfolgreich aberkannter Vaterschaft das Recht, den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückzufordern. Doch dazu muss dieser erst ermittelt werden, greifbar und solvent sein. In der Praxis ein schwieriges Unterfangen, vor allem wenn die Mutter weiter lügt. Auch der Beschluss des BGH vom 3.7.2008 (Az: I ZB 87/06) hilft nicht, nach dem die Mutter den Namen zu offenbaren hat und daraufhin Märchen über Erinnerungslücken in Volltrunkenheit am nächtlichen Strand von Mallorca erzählt. Sicher und fest verankert ist immer nur, dass die verschiedenen Unterhaltszahlungen bei ihr zusammenlaufen, für ihre Taten hat sie keinerlei Verantwortung zu übernehmen.

Wer steht hinter der Trennungsfaq für Väter?

Väter unterschiedlicher Herkunft, die alle Facetten der Punkte selbst erlebt haben, die in der Trennungsfaq zur Sprache kommen. Wir sind unabhängig, gehören nicht zur Helferindustrie, befinden uns in den unterschiedlichsten persönlichen Situationen, vom alleinerziehenden Vater bis zum Unternehmer. Wir sich Väter von durchschnittlich drei Kindern. Wir leben oft in einer neuen Beziehung, unsere Parterinnen unterstützen uns in unserem Engagement. Es sind unsere eigenen Erfahrungen als unmittelbar Betroffene, die sich in der Trennungsfaq wiederfinden und die anderer Trennungsväter, die wir auf unserem Weg kennengelernt haben. Was wir schreiben, entspringt nicht gelegentlichen Erlebnissen, Anekdoten, sondern jahre- und jahrzehntelangen intensiv erlebten Erfahrungen mit Vaterschaft und Trennung in Deutschland.

Das wird meistens nicht akzeptiert. In sehr vielen Organisationen, Instituten, Familienprojekten wie dem Familienhandbuch oder dem ISUV werden in den Teilnehmerforen Links zur Trennungsfaq radikal zensiert, Diskussionen darüber unterbunden, in redaktionellen Inhalten totgeschwiegen, eine sachliche Auseinandersetzung verweigert. Wir werden so wie andere Trennungsväter, die sich nicht schweigend in der Erwirtschaftung maximalen Unterhalts selbst verheizen gerne als komische, frauenfeindliche Käuze verleumdet. Die Angst vor Informationssammlungen wie der Trennungsfaq scheint sehr gross zu sein. Unabhängige, nicht von Eigen- oder Staatsinteressen geleitete Beratung von Vätern ist nicht nur unerwünscht, sondern tabu.

Wir halten unsere Seiten vollkommen nichtkommerziell, sie enthalten keinerlei Werbung gleich welcher Form, wir nehmen keine Spenden an. Wer etwas spenden will, sollte das an eine Organisation wie den "Väteraufbruch für Kinder" tun: https://secure.spendenbank.de/kreditkarten/karte.php?oid=3564337&langID=1&other_lang=true und ins Kommentarfeld die url "http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#impressum" eintragen. Mit dem vafk sind wir nicht verbunden, schätzen aber einige Bereiche seiner Arbeit.

Wir stehen zu unseren Aussagen, ohne Selbstdarsteller sein zu wollen. Da den Autoren jede öffentliche Äusserung zu Väterthemen von unseren Ex-Partnerinnen, dem Jugendamt und Gerichten sehr negativ angelastet wird und damit letztlich unseren Kindern schadet, verzichten wir auf namentliche Nennung aller Mitwirkenden. Engagierte Väter mussten schon in Schriftsätzen der Kindsmütteranwälte Sätze lesen wie: "Der Kindesvater verbreitet übrigens im Internet die unverantwortliche Meinung...". Von Anwälten, die sich für nichts zu schade sind, werden dicke Stapel mit Ausdrucken väterlicher Postings im Internet auf Richtertische gelegt, um antragstellende Väter auf persönlicher Ebene zu diffamieren und sei es nur, um sie mit billiger Provokation aus der Reserve zu locken. Uns ist bewusst, dass auch Figuren verschiedener Couleur mitlesen, die für die katastrophale Situation von Vätern sowohl im Speziellen als auch im Allgemeinen mitverantwortlich sind sowie gewisse Mütter, die im Internet nach Tipps für die Realisierung ihrer zerstörerischen Absichten suchen und auch kleine Sachbearbeiter/innen staatlicher Stellen mit Machtphantasien. All dies ist einkalkuliert - wir sind nicht dumm, sondern abwehrfähig. Wer uns kontaktieren will, kann uns über das Feedbackformular oder das Forum erreichen. Bitte von Telefonatswünschen absehen. Versuche, uns in etwas hineinzuziehen sind aussichtslos. Dies und anderes wurde schon probiert und ist gescheitert.

Mit den Inhalten unter trennungsfaq.de und trennungs-faq.com haben wir absolut nichts zu tun. Das sind zehn Jahre nach unserer Gründung aufgetauchte Domain-Stalker, die von unserer Popularität profitieren wollen, indem sie vorige und verwechslerähnliche Domainnamen nutzen, ahnungslose Informationssuchende mit seichtem feelgood-Gelaber ködern und sogleich auf Anwaltsdienste weiterverweisen. Unserer Ansicht nach genau das juristenfütternde, unehrenhafte Gesockse, vor dem wohlbegründet nur gewarnt werden muss. Leider keine Ausnahme, sondern der Normalfall - auch im Internet versucht das Anwaltsbusiness, mit HIlfe verschiedener Etiketten ganz vorne sichtbar zu sein und bedient sich dabei schamlos auch unterirdischer Methoden.

Darf ich Trennungsfaq-Inhalte anderweitig verwenden?

In bestimmten Grenzen. Einzelne Absätze dürfen frei in beliebiger Form weiterverwendet werden, sofern das entstandene Werk nichtkommerziell und kostenlos bleibt. Ein Link zurück zur Trennungsfaq wäre nett, ist aber nicht Voraussetzung. Wer mehr als Absätze haben möchte, z.B. eine komplette Fragenantwort, sollte sich vorher kurz über das Feedbackformular melden. Grössere Übernahmen sind aber selten sinnvoll, weil dadurch mehrere Instanzen desselben Texts entstehen. Die Trennungsfaq ist kein statisches Buch, sondern wird ständig verbessert und auf dem neuesten Stand gehalten. Nach kurzer Zeit würde ein Informationssuchender nicht mehr wissen, welche Instanz eigentlich die aktuellste und gültige Version ist. Ein Link zur faq wäre dafür die bessere Lösung.

Im Downloadbereich liegen Vorlagen für Trennungsfaq-Flyer. Tips für eigene Projekte finden sich hier im Form.

Was kann ich tun, um das Familienunrecht an Vätern zu verändern?

Auf politischer, systemkonformer Ebene: Fast nichts. Bis auf eine Splitterpartei weigern sich alle deutsche Parteien, auch nur annähernde Familienrechtsstandards ins Programm aufzunehmen, wie sie in den fortgeschritteneren europäischen Staaten oder den USA schon seit Jahren Realität sind. Rechte wie linke Parteien haben alle zehn Jahre "Reformen" durchgeführt, die nichts verbesserten. Deutsche Parteien geben sich nur dann progressiv und aufgeschlossen, wenn es sich um momentan modische Einzelaspekte handelt und sie objektiv nicht in der Lage sind, etwas zu verändern und sich dem später auch nicht mehr verpflichtet fühlen, da es nur um Kritik der Gegner und Stimmenfang ging. Deutschland verweigerte sage und schreibe 18 Jahre lang unter allen Regierungen sogar die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in deutsches Recht und nahm die mehrfachen Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofs wegen Verletzung der Menschenrechte an deutschen Vätern hin, ohne auch nur kleinste rechtliche Änderungen einzuleiten. Nicht einmal die am 1. September 2005 in Kraft getretene Konvention über die persönlichen Beziehungen zu Kindern ETS Nr. 192 oder die Resolution A/HRC/26/L.20/Rev.1 wurden gezeichnet, in denen das Elternrecht zur Erziehung der Kinder anerkannt wird und dass der Familie die Erst- und Hauptverantwortung für die Erziehung, Obsorge, Schutz und Entwicklung des Kindes zukommt, dass Kinder in der Familie aufwachsen sollen. Die Arroganz deutscher Politik geht sogar so weit, Länder öffentlich zu massregeln, die Väter nicht diskriminieren (Antwort der Regierung Nr. 16/9965 auf eine Kleine Anfrage der Grünen Nr. 16/9716).

Der sogenannte Rechtsstaat ist hoffnungslos dominiert von feministischen Eigeninteressen, die Kinder kommen ganz zum Schluss und auch nur dann, wenn sie für andere gewinnbringend sind, so wie beim Unterhalt, den die Mutter einkassieren kann; pflichtigen Müttern wird jedoch mit grosser Milde begegnet. Die letzten 30 Jahre gab es mit einer kurzen Ausnahme nur Familienministerinnen, auch die ministerialen Staatssekretäre sind mehrheitlich Frauen. Die letzten Justizminister waren Frauen, die grosse Mehrheit der neuen Familienrechtsanwälte sind Frauen, die Mehrheit der neuen Familienrichter sind Frauen, die einseitigsten BGH-Richter incl. der Vorsitzenden im Familiensenat sind Frauen, im gesamten Justizmittelbau sind Frauen in der Überzahl, in den Jugendämtern sind 80% Frauen beschäftigt, es gibt grosse und sehr einflussreiche Juristinnenvereinigungen wie den Deutschen Juristinnen Bund oder das Feministische Rechtsinstitut, die alle ganz offen radikalfeministische Positionen einnehmen und sich in allen Gremien und Expertenanhörungen schon seit vielen Jahren metastasierend breitgemacht haben, wie sich an den Mitgliedschaften führender Personen beweist. Es findet eine knallharte Durchsetzung von Eigeninteressen statt, gegen Kinder, gegen gleichberechtigte gelebte Elternschaft.

Das väterliche Entsetzen nach Kennenlernen der Wahrheit in unserem Staat kommt dem Erwachen in einer Schlangengrube gleich. Viele Väter ziehen sich darauf angewidert zurück. Ihnen wird Rechtsstaat/Gleichberechtigung/ "Gerechtigkeit" vorgegaukelt, aber in Wahrheit haben Lüge, Niedertracht, juristische Trickserei, übelster Sexismus, Faustrecht die Oberhand. Auf persönlicher Ebene sollte man die Ungerechtigkeiten ohne Tabu kommunizieren, in den Medien (Falldarstellung im Internet, Leserbriefe, Kommentare, Beteiligung an Diskussionen, eigene Artikel) publizieren sowie aktiv und konstruktiv in Vätergruppen mitarbeiten. Werbematerialien für die Trennungsfaq gibt es hier.

Väter haben nach deutschem Rechtsverständnis zwei Grundregeln zu beachten: 1. Maul halten. 2. Zahlen. Wer dem entspricht, stützt das System. Als entrechteter Vater still und betreten in der Versenkung zu verschwinden ist eines der Grundprobleme väterlichen Verhaltens in Deutschland, nicht so in manchen anderen Ländern. Die Männer müssen etwas ganz wichtiges erreichen: Das Interesse der Öffentlichkeit. Eine alleinerziehende Mutter hat dieses Interesse immer schon (und dadurch viel Hilfe und Verständnis), wobei es niemanden interessiert warum sie alleine erzieht. Generell herrscht unter Männern die Mentalität, dass andere etwas auf die Beine stellen sollen. Nur ganz wenige arbeiten sich konsequent in die Thematik ein und nutzen ihre Möglichkeiten, geschweige denn sich in einem Väterprojekt zu engagieren. Obwohl eine millionenstarke Gruppe, ignorieren fast alle selbst kleinste Engagementmöglichkeiten. Ein Staat mit solchen Untertanen kann sich buchstäblich alles erlauben. So brachte die Online-Petition zum gemeinsamen Sorgerecht gerade einmal lächerliche 2000 Unterschriften, zehnmal weniger als eine für Tierschutzbelange - für eine öffentliche Anhörung wären 50000 Unterschriften nötig. Opfer müssen aber ihre Stimme selbst erheben, um ein Bewusstsein für sich als sozialpolitische Zielgruppe zu schaffen und so ihre Lage verbessern zu können. Biederes "Pochen auf Gerechtigkeit" genügt dafür nicht, weil es als Lamentieren abgetan wird. Gefordert ist vielmehr "Die Kunst des Krieges". Es gilt, Interessen durchzusetzen anstatt nur inhaltlich Recht zu haben. Wer sich kampflos fügt, geht nahtlos unter; wer die Probleme nicht zu den Verursacherinnen zurückzuwerfen sucht oder brav nach ihren Regeln spielt, der belastet das Unrechtssystem nicht und sorgt für die Aufrechterhaltung oder sogar Verschlimmerung des Status Quo.

Väter werden oft wie Kriegshelden gesehen: sie sollen ausschliesslich kämpfen, leiden, zusammenschiessen lassen - nicht jammern. Anschliessend werden sie wie Vertriebene behandelt, die dann auch noch den Acker bestellen sollen, von dem sie vertrieben wurden. Reden Männer, müssen sie befürchten, als larmoyant, notgeil und weinerlich kritisiert zu werden. Ihnen wird automatisch unterstellt, sich zu winden, herauszureden, schwindeln, zu übertreiben. Trotzdem: Gefühle zeigen! Anklagen, nachdrücklich auf gesetzliche, amtliche und gerichtliche Missstände und Väterbenachteiligungen hinweisen!

Wie in allen wichtigen Dingen müssen Veränderungen bei einem selbst beginnen, indem man eingefahrene Gleise verlässt, Ballast ablegt und loslässt. In das eigene Denken sollten sich keine Dogmen des Staates (beispielsweise über angebliche Geldunterhaltspflichten), der öffentlichen Medienmeinung oder der Ex-Partnerin hineinmogeln. Dogmen engen ein, sie sind das Ergebnis des Denkens anderer Menschen. Nicht zulassen, dass der Lärm fremder Meinungen die eigene innere Stimme übertönt. Stattdessen den Mut haben, nicht Manipulationen von aussen, sondern dem Herzen und der eigenen Intuition zu folgen.

Wer noch Kontakt zu den eigenen Kindern hat, sollte persönlichen Einsatz und Präsenz für die Kinder zeigen; ihnen helfen, starke und kritische Menschen zu werden. Elternschaft entsteht nicht durch papierne Einträge in Dokumente oder durch Unterhaltszahlungen, sondern durch unmittelbares Willkommenheissen des Kindes auf Erden. Lebendige Vaterschaft ist unersetzlich. Daran schon kann die Wertigkeit von Umgang gegenüber Unterhalt fürs Kindeswohl ermessen werden, wem nicht einleuchtet was Seele und Geist von Materie unterscheidet. Existenzgrundlage von Elternschaft ist (Er-)Leben und nicht Unterhaltspflicht (Erfüllung). Alleinige Konzentration auf Unterhaltszahlungen pervertiert Elternschaft zu einer Verursacher-Schadensersatzpflicht und zeigt eine verwerfliche Krämergesinnung angesichts eines lebendigen Menschenkindes. Das offenbart eine kaum verhohlene Shylock-Mentalität, die für die Befriedigung eines Mammonanspruches auch noch das Herz des Schuldners herausreissen möchte.

Exekutivorganen und Urhebern/Verteidigern des Familienrechts (beispielsweise Gerichten und Behörden) sollte man bei jeder Gelegenheit so viel wie möglich Sand ins Getriebe streuen, Zivilen Ungehorsam zeigen, unkooperativ sein, Arbeit und Kosten verursachen, sich in jeder Hinsicht verweigern. Hier und heute, nicht erst morgen oder nach dem nächsten frustrierenden Gerichtstermin. Auch dann, wenn sich die persönlichen Probleme wieder aufgelöst haben oder das traurige Thema nervt. Auf diese Weise wird die ausgefeilte Maschinerie des Familien- und Unterhaltsunrechts finanziell und strukturell belastet, was den einzigen tatsächlichen Veränderungsdruck erzeugt. Loyalität gegenüber einem Unrechtsstaat wäre kontraproduktiv (Grundgesetz, Art. 20 Abs. 4). Ein Gesetzgeber, der die Familienbelange zugunsten eines Faustrechts geregelt hat, das nur Müttern zukommt hat jeden Anspruch auf Loyalität verwirkt. Durch braves "bei der Stange bleiben" und bezahlen haben sich keine Verbesserungen für Unrechtsopfer ergeben, sondern andauernde Verschlimmerungen über Jahrzehnte hinweg. Resignation in Verbindung mit der Erfüllung aller ausbeuterischen Auflagen ist die einzige Reaktion, die alles weiter verschlimmert. Das System funktioniert nur solange, solange sich Väter bemühen, Pflichten und Auflagen erfüllen. Mittlerweile wird jeder zweite Unterhaltszahler durch aberwitzig gesteigerte und immer weiter verlängerte Zahlungspflichten zum Mangelfall gemacht, 70% können nicht mehr den Mindestunterhalt bezahlen (BRDrucks 519/1/00, S. 2) weil er zu hoch ist und jeder zweite Trennungsvater sieht seine Kinder nicht mehr. Väter sind gegenüber ihren Kindern und Nachkommen verpflichtet, diese katastrophalen Verhältnisse mit allen Mitteln von Grund auf zu verändern.

Forderungen von Vätern:

  1. Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
  2. Jeder Mensch (auch das nicht eheliche Kind) erhält bei Geburt neben der Mutter einen ihm während der Kindheit zur elterlichen Sorge verpflichteten Vater. BGB §1626a ist menschenrechtswidrig und ersatzlos aufzuheben. Die sexistische Benachteiligung nichtehelicher Väter wird abgelehnt. Sorgerecht wird umbenannt in Sorgepflicht.
  3. Umgang mit Vater und Mutter ist das wichtigste Recht des Kindes. Bei Elternstreit ist die Gefahr der Entfremdung zu vermeiden und sofort der Umgang zwischen Kindern und Eltern zu regeln. Die Umgangszeiten sind gleichmässig zu verteilen (hälftige Betreuung als Regelfall). Diese Regelung wird den Forderungen von Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) am ehesten gerecht. Umgangsboykott wird wie in Frankreich oder Dänemark mit Zwangshaft begegnet. Das Kind darf nur im Einverständnis mit dem anderen Elternteil mit einem Elternteil weiter als der Entfernungsumkreis des öffentlichen Nahverkehrs wegziehen.
  4. Unterhalt durch Betreuung des minderjährigen Kindes geht aus Gründen des Kindeswohls dem Barunterhalt vor. Die Pflichten zu Bar- und Betreuungsunterhalt sind zwischen Eltern gleichmässig zu verteilen. Bei einer Umgangsregelung von 182 Tagen heben sich die Unterhaltspflichten gegeneinander auf. Wer die Betreuung des eigenen Kindes dem anderen Elternteil überlässt, soll dessen Mühe und den Aufwand ausgleichen und Unterhalt zahlen. Die Altersstaffelung des Unterhalts ist abzuschaffen. Die Unterhaltshöhe ist als fester Prozentsatz vom Nettoeinkommen festzulegen.
  5. Die Aufhebung der elterlichen (väterlichen oder mütterlichen) Sorge oder Beschränkung des Umgangs erfolgt grundsätzlich nur unter den strengen Voraussetzungen des §1666 BGB.
  6. Ersatz des Ehegattensplittings durch rein kindbezogene Leistungen für alle Kinder, eheliche wie nichteheliche. Keine Trauscheinsubventionen mehr. Unterhalt ist immer dort zu versteuern, wo er ankommt. Umgangskosten sind steuerlich absetzbar.
  7. Ehen werden nicht von Anwälten und Gericht beendet, sondern vom Standesamt. Vorher ist eine Pflichtmediation zu absolvieren, in der offene Fragen geklärt und schriftlich festgehalten werden. Wird keine Einigung erzielt, kann ein Gericht angerufen werden, die Kosten trägt der Unterliegende.
  8. Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt oder Volljährigenunterhalt gibt es nicht, jeder erwachsene Mensch ist für sich selbst verantwortlich, so wie in vielen Ländern Europas, vor allem Skandinavien. Zu Unterhalt und Versorgungsausgleichen ist nur verpflichtet, wer mit dem anderen während des Zusammenlebens schriftlich vereinbart hat, die Erwerbstätigkeit aufzugeben oder wer die gleichmässige Kindesbetreuung für sich ablehnt.
  9. Wegen Unterhaltsvorschuss und sonstiger Fürsorgeleistungen findet kein Rückgriff auf denjenigen statt, der sich zur Betreuung seines Kindes bereit erklärt hat und dazu in der Lage ist.
  10. Kindergeld und andere kindbezogene Leistungen werden grundsätzlich hälftig an jeden Elternteil ausgezahlt.