17-02-2013, 16:30
p schrieb:
Ich dachte nur, dass es einen Unterschied beim Gläubiger Finanzamt gibt.
In diesem Urteil ist eben auch vom Finanzamt als Gläubiger die rede.
Der Staat will keine Firmen die sich ihrer Steuerpflicht, z.B. mittels debitorisch geführten Konten, entziehen. Darum kann das Finanzamt auch ins allgemeine Firmenvermögen pfänden.
Was kann ich nun machen?
Das Geschäftskonto zum P-Konto machen?
Das wäre aber doch auch unlogisch, denn somit könnte man sich doch auch wieder der Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt entziehen, vorausgesetzt dass Landesamt für Finanzen und Finanzamt gleichgestellt sind.
Zitat:Dort wurde ausdrücklich auf Geschäftskonten eingegangen und warum auch dort in den Dispo gepfändet wird. Denn sonst könnte laut BGH die Firma einfach ungepfändet weitermachen, wenn sie als Pfändungsschutz einfach mit "debitorisch geführten Konten" weitermacht.Nathan schrieb:
Zitat:Wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, dann kann in das Geschaeftskonto gepfaendet werdenDas hört sich ganz schlecht für mich an.
Ich dachte nur, dass es einen Unterschied beim Gläubiger Finanzamt gibt.
In diesem Urteil ist eben auch vom Finanzamt als Gläubiger die rede.
Der Staat will keine Firmen die sich ihrer Steuerpflicht, z.B. mittels debitorisch geführten Konten, entziehen. Darum kann das Finanzamt auch ins allgemeine Firmenvermögen pfänden.
Was kann ich nun machen?
Das Geschäftskonto zum P-Konto machen?
Das wäre aber doch auch unlogisch, denn somit könnte man sich doch auch wieder der Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt entziehen, vorausgesetzt dass Landesamt für Finanzen und Finanzamt gleichgestellt sind.