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Einstweilige Verfügung Näherungsverbot
#6
Danke, @ p - allerdings bin ich aus dem Link nicht recht schlau geworden. Nach was sollte ich da konkret suchen?

Bisher dreht es sich "nur" um eine paar dämliche Kommentare in sozialen Netzwerken, ein paar unfreundliche E-Mails und zwei oder drei persönlich und telefonisch ausgesprochene Gewaltandrohungen. Allerdings ist der Mann mehrfach einschlägig vorbestraft, d.h. auszuschließen ist nicht, dass ihm mal endgültig eine Sicherung durchbrennt.
Etwas heikel sind halt die Umgangstermine - wir möchten wie gesagt nicht, dass er da mal aufkreuzt und Probleme macht.

Was "reicht" denn, um ein Kontaktverbot auszusprechen?
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RE: Einstweilige Verfügung Näherungsverbot - von iglu - 18-01-2013, 21:41
RE: Einstweilige Verfügung Näherungsverbot - von iglu - 18-01-2013, 21:58
RE: Einstweilige Verfügung Näherungsverbot - von Jessy - 18-01-2013, 22:00

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